Erneuerbare Energie
Balkonkraftwerk: Betrieb soll deutlich unbürokratischer werden
Mit einer neuen Photovoltaik-Strategie will die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energie vorantreiben. Teil der Strategie ist auch, den Betrieb von Balkonkraftwerken attraktiver zu gestalten.

Balkonkraftwerke sind ein schneller und einfacher Einstieg in die Photovoltaik. Die Kosten sind überschaubar und entsprechend schnell amortisiert, die Installation ist unkompliziert, die Effekte machen sich unverzüglich bemerkbar und auch Mieter können vom Einsparpotenzial profitieren. Leider scheitert die Entscheidung für eine Mini-PV-Anlage oft an überflüssigen Genehmigungspflichten oder an technischen Voraussetzungen.
Die Bundesregierung plant, die Anmelde- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Auch der Betrieb an sogenannten Ferrariszählern soll übergangsweise gestattet werden. Diese elektromagnetischen Stromzähler können bei Einspeisung auch rückwärts drehen. Die nutzbare Leistung von Balkonsolaranlagen soll von 600 auf 800 Watt erhöht werden.
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Während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag, 8. Mai 2023, äußerte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Stefan Wenzel (Grüne), dass ein entsprechender Gesetzesentwurf fertiggestellt und „unverzüglich“ dem Bundestag vorgelegt werden solle. Weiterhin erklärte Wenzel: „Die Entscheidung bei der Bundesregierung ist gefallen. Wir wollen das. Wir wollen die Anmeldeverfahren vereinfachen, wir wollen den Schukostecker ganz normal nutzen, wir wollen die Privilegierung in Miethäusern und Eigentumsgemeinschaften."
Ihre Pläne hat die Regierung in einer Photovoltaik-Strategie am 05. Mai 2023 präsentiert. Das 45-seitige Papier befasst sich mit den Handlungsfeldern und Maßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaik.
Unter anderem hat die Regierung unter Punkt 3.4 folgendes Ziel skizziert: „Die Vorschriften für den Anschluss von Balkon-PV sind deutlich vereinfacht. Die Anlagen können einfach installiert, aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Die Betreiberinnen und Betreiber können die Anlage selbst anschließen und ohne die Hilfe von Fachkräften in Betrieb nehmen. Die Anmeldung ist einfach und schnell erledigt."
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Wie schnell diese Ziele tatsächlich umgesetzt werden können, bleibt abzuwarten. „Nur in außergewöhnlichen Notfällen können verkürzte Verfahren zur Anwendung kommen“ erklärte Wenzel. Allerdings könne „der Bundestag selber Gebrauch machen von Fristverzichtsbitten und Ähnlichem“, so Wenzel weiter.

