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Geplanter rechtlicher Anspruch

Balkonkraftwerke: Klagewelle befürchtet

Derzeit wird der rechtliche Anspruch auf sogenannte Steckersolargeräte in ein Gesetz gegossen. Doch das sollte nachgeschärft werden, um eine Klagewelle abzuwenden.

Hier ist das Zweierset vom Anker Solix RS40 zu sehen.
Das Gesetz zum Anspruch auf Steckersolargeräte ist derzeit in Vorbereitung.
© Anker

Die Bundesregierung feilt derzeit an den letzten Details rund um den gesetzlichen Anspruch auf die Installation von sogenannten Steckersolargeräten, also auch Balkonkraftwerken. Wie Golem berichtet, könnte es zu einer Klagewelle kommen, sollte der Gesetzesentwurf nicht nachgeschärft werden. Hinte...

Die Bundesregierung feilt derzeit an den letzten Details rund um den gesetzlichen Anspruch auf die Installation von sogenannten Steckersolargeräten, also auch Balkonkraftwerken. Wie Golem berichtet, könnte es zu einer Klagewelle kommen, sollte der Gesetzesentwurf nicht nachgeschärft werden. Hintergrund ist, dass Details dazu fehlen, wie weit Wohnungseigentümergemeinschaften, kurz WEG und Vermieter gehen können, um die Installation von Balkonkraftwerken zu verhindern – zum Beispiel durch bestimmte Auflagen.

Einerseits begrüßt der Verein "Balkon.Solar" die aktuelle Gesetzesinitiative zur Entbürokratisierung im Bereich erneuerbare Energien und sieht darin einen wichtigen Schritt, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Teilnahme an der Energiewende zu erleichtern. Aber: „'Balkon.Solar' betont die Notwendigkeit einer breiten Auslegung des Anspruchs auf Installation von Solargeräten, einschließlich Speicherung und Weitergabe von Energie. Die Organisation bietet ihre Unterstützung für kurzfristige Rückfragen, fachliche Beratung und gemeinsame Veranstaltungen an“, heißt es in einer Erklärung.

Der erste Entwurf, der bereits im September vergangenen Jahres von Kabinett beschlossen wurde, verspricht sowohl im Wohnungseigentumsgesetz als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Privilegierung von Steckersolargeräten vor. Das würde den sogenannten Anspruch auf ein Balkonkraftwerk bedeuten, ähnlich wie er im Jahr 2020 für Wallboxen von E-Autos beschlossen wurde.

Dass ein Nachschärfen durchaus Sinn machen könnte, zeigt sich darin, dass der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. bereits ein Papier herausgegeben hat, das den Namen Arbeitshilfe für „Wohnungsunternehmen zum proaktiven Umgang mit Balkon-Photovoltaik-Anlagen“ trägt. Dahinter verbirgt sich nicht viel mehr als eine Anleitung, wie man die Installation von Balkonkraftwerken verhindern könnte.

Solarpanel

Autor: Sebastian Thöing • 19.1.2024

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