Energiewende
Balkonkraftwerke: Gesetzlicher Anspruch auf die Installation kommt 2024
Bisher gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes. Ab dem zweiten Quartal 2024 soll aber vieles besser werden.

Per Gesetzesentwurf will die aktuelle Regierung einen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes ermöglichen. Der Entwurf, der bereits seit September vorliegt, wird allerdings erst am 18. Januar 2024 im Bundestag beraten. Ein Inkrafttreten im ersten Quartal wird damit unwahrscheinlich, v...
Per Gesetzesentwurf will die aktuelle Regierung einen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes ermöglichen. Der Entwurf, der bereits seit September vorliegt, wird allerdings erst am 18. Januar 2024 im Bundestag beraten. Ein Inkrafttreten im ersten Quartal wird damit unwahrscheinlich, viel eher dürfte damit im zweiten Quartal zu rechnen sein.
Im Entwurf ist von einer Privilegierung von sogenannten Steckersolargeräten zu lesen, was eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) als auch des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit sich bringt. Der Anspruch auf ein Balkonkraftwerk soll analog zum Anspruch auf eine Wallbox zum Laden von E-Autos erfolgen. Mit dem Gesetzesentwurf will die Ampel-Regierung es jedermann ermöglichen, sich selbst mit Solarstrom zu versorgen und so an der Energiewende teilzuhaben.
Warum über das Ganze erst so spät diskutiert wird, ist leicht zu erklären. Im Gegensatz zur Änderung des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) zur einfacheren Anmeldung von Balkonkraftwerken, wird hier kein Zeitdruck gesehen, sodass das Verfahren nicht beschleunigt behandelt wird.