Soziale Netzwerke im Unternehmen
Komplett verbieten, dulden oder aktiv nutzen? Am Umgang mit sozialen Netzwerken im Unternehmen scheiden sich die Geister. Ob und wie Facebook & Co. im Büro genutzt werden dürfen, sollte aber auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden, um unangenehme Folgen von vornherein zu vermeiden.

Facebook und Co. im Job: Soziale Netzwerke werden immer beliebter und sind fu?r die Pflege unserer privaten sowie beruflichen Kontakte nicht mehr wegzudenken. Kommunikation wird durch soziale Netzwerke erheblich vereinfacht. Denn schnell können Informationen an eine große Anzahl von Empf&...
Facebook und Co. im Job: Soziale Netzwerke werden immer beliebter und sind fu?r die Pflege unserer privaten sowie beruflichen Kontakte nicht mehr wegzudenken. Kommunikation wird durch soziale Netzwerke erheblich vereinfacht. Denn schnell können Informationen an eine große Anzahl von Empfängern verbreitet werden.
Drohender Daten-, Image und Produktivitätsverlust
Auch fu?r viele Unternehmen sind Social Media insbesondere fu?r den schnellen Kundenkontakt inzwischen ein wichtiges Kommunikationsmedium geworden. Nach einer aktuellen Studie des Hightech-Verbandes BITKOM setzen schon fast die Hälfte (47 Prozent) aller Unternehmen in Deutschland soziale Medien ein. Weitere 15 Prozent haben schon konkrete Pläne, damit in der nahen Zukunft zu beginnen.
Facebook, Xing und Co. können jedoch bei nicht sachgemäßem Gebrauch zu erheblichen Risiken fu?hren, derer sich oft nicht alle Anwender bewusst sind. So besteht fu?r Unternehmen im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken die Gefahr von Datenverlust, Reputationsverlust, Netzwerku?berlastung sowie Malware-Infektionen und zugleich Produktivitätseinschränkung durch Arbeitszeitmissbrauch. Auch kann es wissentlich oder unwissentlich zum Verrat von Firmengeheimnissen kommen.
Wirtschaftsspionage kann durch soziale Netzwerke erheblich vereinfacht werden. So kann die Konkurrenz u?ber soziale Netzwerke Informationen u?ber bestimmte Mitarbeiter eines Unternehmens sammeln und dadurch leichter an sensible Unternehmensdaten gelangen.
Mitarbeiterbeiträge in sozialen Netzwerken
Daher sollten die Mitarbeiter bezu?glich des Umgangs mit Social Media geschult und sensibilisiert werden. Die gezielte Schulung im datenschutzrechtlichen Umgang mit sozialen Netzwerken stellt einen messbaren Mehrwert fu?r Unternehmen dar. Diese Grundsätze gelten sowohl fu?r den Geschäfts- als auch den Privatbereich.
Im Berufsalltag kommt es immer öfter vor, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auffordern, eigene Beiträge beispielsweise auf dem Facebook-Profil des Unternehmens zu posten. Wenn man die Kommunikation in sozialen Netzwerken nicht ausschließlich auf der Ebene der Geschäftsleitung ansiedeln oder etwa in die Hände einer externen Marketingagentur legen möchte, muss sich jeder Arbeitgeber bewusst sein, dass die Kommunikation durch Mitarbeiter häufig ungefiltert und direkt erfolgt.
Social Media Guidelines helfen
Konkrete betriebliche und arbeitsrechtliche Vereinbarungen u?ber den Umgang mit sozialen Netzwerken (Social Media Guidelines) der Geschäftsfu?hrung an die Mitarbeiter sind heute ein Muss fu?r jedes Unternehmen, das eine ungefilterte Kommunikation durch Mitarbeiter in sozialen Netzwerken zulässt. Wer dies konsequent umsetzt, schafft damit einen Mehrwert fu?r das Unternehmen und das Social Media Marketing.
10 Tipps zum Umgang mit Social Media im Unternehmen
- Unternehmensinterna sind vertraulich und als solche nicht in sozialen Netzwerken zu kommunizieren. Dazu sollte jeder Mitarbeiter wissen, was intern und vertraulich ist. Die Beiträge sollten immer respektvoll sein. Gleiches gilt fu?r Antworten auf Postings.
- Verbot der Preisgabe von vertraulichen Informationen oder Betriebsgeheimnissen.
- Passwörter, mit denen Mitarbeiter auf Firmendaten zugreifen, sind nicht dazu bestimmt, sich in soziale Netzwerke einzuloggen. Dies kann fu?r das Unternehmen ein nicht mehr kalkulierbares Risiko darstellen.
- Persönliche Meinungen u?ber Unternehmensverantwortliche gehören nicht in soziale Netzwerke. Kommunizieren Sie dies klar und deutlich innerhalb Ihres Unternehmens. Fu?r gezielte öffentliche Äußerungen ist die Presseabteilung Ihres Unternehmens zuständig.
- Arbeitnehmer du?rfen keine unu?berlegten Aussagen u?ber das Unternehmen treffen. Das kann fu?r den Arbeitnehmer unangenehme Konsequenzen bis hin zu Abmahnungen und Ku?ndigung haben.
- Mitarbeiter in Schlu?sselpositionen sollten ihren aktuellen Standort nicht per Geo-Tracking mitteilen. Ansonsten könnten schnell nicht gewollte Bewegungsprofile erstellt werden.
- Es muss festgelegt werden, welche Mitarbeiter auf sozialen Netzwerken "fu?r Ihr Unternehmen" sprechen du?rfen.
- Rechtliche Vorgaben mu?ssen eingehalten werden (insbesondere das Wettbewerbs- und Urheberrecht).
- Der Umgang mit sozialen Netzwerken in Unternehmen sollte im Rahmen einer unternehmensbezogenen Social- Media-Richtlinie den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst werden. Die weiter oben genannten Punkte sollten Bestandteil der Richtlinie sein. Entsprechende arbeitsvertragliche Regelungen oder gesonderte betriebliche Vereinbarungen mu?ssen erstellt und Bestandteil der Arbeitsverträge werden.
- Seien Sie selbst Vorbild bei der Benutzung sozialer Netzwerke, denn die Akzeptanz und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, diese Regelungen mitzutragen, wird entscheidend von Ihrem Verhalten mitbestimmt.