Keine Angst vorm Blitzergeschwader
Achtung Blitzer: Mit Navigationsgerät oder Handy den Radarfallen entgehen
Verflixt: einmal nicht aufgepasst und schon hat die Radarfalle zugeschnappt. Wenn man doch nur rechtzeitig wüsste, wo genau diese Dinger stehen. Nichts einfacher als das. Man braucht nur ein Navigationssystem dafür.
- Achtung Blitzer: Mit Navigationsgerät oder Handy den Radarfallen entgehen
- Blitzer-Karten online, SMS-Benachrichtigung

Es ist fast immer ärgerlich, wenn man im Straßenverkehr wegen zu schnellem Fahren geblitzt wurde. Dann hat sich bestimmt so mancher schon gefragt: "Gibt es nicht ein Gerät, das mich vor diesen Radarfallen warnt?" Ja, gibt es. Am Markt tummeln sich mehr Geräte und Möglichkeiten, als man zunächst vermuten würde. So hat der eine oder andere sogar schon ein Gerät, was Blitzerwarnungen zusätzlich zu seiner eigentlichen Funktion anzeigen könnte. Das einfachste dafür geeignete Gerät wäre ein Mobiltelefon. Dabei muss es sich nicht unbedingt um das neueste Modell handeln. Die Möglichkeit, damit SMS empfangen zu können, würde genügen. Wie das geht, lesen Sie im Kasten "Blitzerwarnung per SMS". Eine weitere Möglichkeit ist es, sein Navigationsgerät dafür zu nutzen. Dabei werden die Koordinaten der Blitzer als POI auf dem Navi installiert. Voraussetzung ist also, dass das Navi es zulässt, POIs selber zu installieren, was nicht bei allen Geräten geht.
Vor dem Schaden klug sein
Es gibt jedoch auch spezielle Blitzer- oder Radarwarner. Doch halt! Hier wird es sehr brisant. Denn den aus Sicht vieler Kraftfahrer scheinbar nützlichen "Spielzeugen" ist so gar ein Absatz in der Straßenverkehrsordnung gewidmet, und zwar im Paragraph 23 Absatz 1b. Dort heißt es: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)." Diese zwei Sätze sollte man sich besonders einprägen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. So meinen viele Verkehrsexperten, dass auch ein Navigationsgerät mit installiertem Blitzerwarnsystem wie Blitzer- POIs unter diesen Paragraphen fallen. Gleiches gilt für Handys und Notebooks.
Ähnliche Vorschriften gibt es in fast allen Ländern der EU. Und im Falle, dass man dagegen verstößt, sind die Strafen recht empfindlich. Während man in Deutschland nur mit einem Bußgeld ab 75 Euro, vier Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister und der Vernichtung des Geräts rechnen muss, kann in Frankreich sogar gleich das komplette Fahrzeug beschlagnahmt werden. Auch in der Schweiz wird das Gerät eingezogen und vernichtet. Zusätzlich gibt es noch eine Anzeige und man muss mit einer Geldstrafe im dreistelligen Bereich rechnen. In Schweden, Luxemburg und Belgien droht sogar eine Gefängnisstrafe.
Was dennoch erlaubt ist
Sucht man im Internet nach Blitzerdaten sowie Blitzer- oder Radarwarngeräte, wird man schnell fündig. Schaut man sich aber das Kleingedruckte an, stolpert man immer über den Passus, dass die gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes zu beachten sind. Und die sind eindeutig: Zum einen ist der Verkauf solcher Geräte durchaus erlaubt, auch der Besitz, doch wird man damit bei einer Verkehrskontrolle im Fahrzeug erwischt, kennt der Gesetzgeber keine Gnade. Natürlich findet man auch Blitzerdaten im Internet, die sich als POIs (Points of Interest) aufs Navigationsgerät laden lassen.

Die meisten sind kostenpflichtig und man wird immer darauf hingewiesen, dass die dazu gültigen Gesetze des jeweiligen Landes zu beachten sind. Wozu also das Ganze? Die POI-Blitzerdaten kann man sehr wohl verwenden, und zwar ausschließlich zum Planen einer Route. Aber auch hier ist Vorsicht geboten.
Das bloße Abschalten der Blitzer-POIs während der Fahrt genügt beispielsweise in der Schweiz nicht. Wird man ertappt, langt der Arm des Gesetzes auch dann mit voller Härte zu. Und in Deutschland? Hier gibt es (leider) immer noch keine eindeutige Rechtsprechung zu diesem Thema. Die meisten Rechtsexperten raten jedoch, ein Navigationsgerät mit installierten Blitzerdaten nicht im Fahrzeug mitzuführen. Wer dennoch zur Planung einer Route Blitzerdaten auf sein Navigationsgerät installieren möchte, bekommt sie aktuell und nach Ländern sortiert sogar kostenlos.
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