Von Megaupload bis ACTA - Was ist noch erlaubt?
Filehosting - harmloser Web-Space oder Umschlagplatz für Raubkopierer? Nach der Megaupload-Razzia herrscht mehr denn je Verwirrung über das Richtig und Falsch im Internet. Wir bringen Licht ins Dunkel.

- Von Megaupload bis ACTA - Was ist noch erlaubt?
- Filehoster
- Interview
Zwanzig Jahre Gefängnis. Das droht Kim Schmitz im Falle einer Verurteilung für schwere Urheberrechtsvergehen im Zusammenhang mit seiner Firma Megaupload. Der berüchtigte Geschäftsmann mit deutsch-finnischer Staatsbürgerschaft und Firmensitz in Hongkong konnte in Neuseeland verhaftet werden. Ein...
Zwanzig Jahre Gefängnis. Das droht Kim Schmitz im Falle einer Verurteilung für schwere Urheberrechtsvergehen im Zusammenhang mit seiner Firma Megaupload. Der berüchtigte Geschäftsmann mit deutsch-finnischer Staatsbürgerschaft und Firmensitz in Hongkong konnte in Neuseeland verhaftet werden. Eine Anti-Terror-Einheit der US-Behörden stürmte am 19. Januar seine Nobelvilla.
Nicht nur die von Schmitz geführte Filehoster-Seite Megaupload.com und deren Tochterseiten mussten daraufhin ihre Pforten schließen; auch Konkurrenten gaben ihre Dienste auf - allerdings freiwillig: FileJungle, Fileserve, FileSonic und UploadStation haben reflexartig alle externen Download-Links abgeschaltet. Auch eine der größten BitTorrent-Seiten im Netz, BTJunkie.com, streicht die Segel. Grooveshark, oft als Wackelkandidat bezeichnet, ist schon nicht mehr in Deutschland verfügbar.
Eine geschickte Lösung
Wer schon einmal versucht hat, eine größere Datei zu verschicken, merkt schnell, wie schwierig etwas so simples wie Datenübertragung heutzutage noch ist. Das Limit für den persönlichen E-Mail-Anhang ist schnell ausgereizt und der eigene Webspace kostet meist Geld und Zeit, bis sich der Benutzer in die Funktionsweisen eines FTP-Clients eingearbeitet hat.
Hier bilden die Filehoster, auch One-Click-Hoster genannt, eine komfortable Alternative. Wenn Sie also Ihr Video vom letzten Karibikurlaub ins Netz stellen wollen, wählen Sie einfach auf der jeweiligen Webseite Ihre Datei zum Hochladen aus. Wenn der Upload fertig ist, bekommen Sie einen Downloadink zum Weitergeben an Ihre Freunde. Die Größenbeschänkung der meisten Anbieter liegt im Gigabyte-Bereich und die Dateien werden nach einer bestimmten Zeit automatisch gelöscht (siehe unsere Vergleichstabelle).
... und die Piraten entern das Schiff
Diese neuartige Form der Datenübertragung steht vor allem in der Kritik, da auf dem Wege sehr oft urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet wird. Die Übeltäter stellen ihre Downloadlinks zu Unterhaltungsmedien oder Software öffentlich auf einschlägigen Seiten aus, wo sie weiterverbreitet werden. Das ist den Copyright-Inhabern ein Dorn im Auge.
Filehoster waschen ihre Hände in Unschuld und vertreten die Ansicht, nur Bereitsteller von Webspace zu sein. Für die möglicherweise illegale Nutzung müssten allein die Uploader haften. Erst sobald die Webseite wissentlich illegale Inhalte anbietet oder trotz entsprechenden Hinweisen auf illegale Verbreitung diese Dateien nicht löscht, betreten die Filehoster dünnes Eis.
Der öffentliche Aufschrei nach der Megaupload-Razzia ist deshalb besonders groß, da viele Medien die grundsätzliche Legitimierung von Filehostern in Frage stellen. Diese Reaktion wirkt aber im Hinblick auf geltendes deutsches Recht etwas vorschnell.
Entwarnung auf den zweiten Blick
Die derzeit erhobenen Vorwürfe gegen Megaupload zielen allerdings nicht auf ihr tatsächliches Geschäftsmodell, sondern auf mutmaßlich kriminelle Machenschaften rund um die Bereitstellung von illegalen Daten. Solange sich also Megauploads Konkurrenten nicht ebensolcher Mittel bedient haben, können diese unbesorgt sein.
Was heißt das für den Verbraucher?
"Lassen Sie sich von vagen Aussagen von Politik und Industrie nicht verwirren oder einschüchtern", rät der unabhängige Anwalt Jörg Küpperfahrenberg. Nach geltendem deutschen Recht seien eigene Kopien, auch von urheberrechtlich geschützem Material, völlig unbedenklich. Diese dürfen auch problemlos an Freunde weitergegeben werden. Erst sobald Sie den privaten Rahmen verlassen, machen Sie sich einer Urheberrechtsverletzung schuldig:
- Wenn Sie etwa eine Raubkopie hochladen und diese öffentlich zugänglich machen, wäre dies der Fall. Peer-to-Peer-Netzwerke wie BitTorrent sind tunlichst zu meiden, da die Teilnahme an diesen Diensten voraussetzt, dass jeder Benutzer auch hochlädt.
- Wenn Sie beim Kopieren aktiv Kopierschutzmaßnahmen umgehen.
- Wenn Sie von einer offensichtlich illegalen Quelle downloaden, zum Beispiel jemand bietet Ihnen einen brandneu angelaufenen Film zum Download an.
Im Gegensatz zu anderen Filehostern zeigte sich Rapidshare gelassen gegenüber der Stilllegung von Megaupload. Sprecher und Anwalt für den wohl bekanntesten Filehosting-Dienst, Daniel Raimer, macht auf Anfrage die Unterschiede zwischen den beiden Unternehmen deutlich: "Rapidshare ist genauso legal wie der Clouddienst Dropbox. Falls die Vorwürfe stimmen, hat sich Megaupload jedoch wissentlich und gezielt an illegalen Inhalten bereichert."
Rapidshare schätzt den Anteil an urheberrechtlich geschützten Daten innerhalb der eigenen Bestände, einschließlich Dunkelziffer, auf unter 10 Prozent. Nutzer, die Megaupload benutzt haben, kommen wohl aber mit einem blauen Auge davon. "Normale Kunden von Megaupload ohne Premiumkonto haben höchstwahrscheinlich keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten, solange sie nicht selbst illegale Dateien hochgeladen haben", bestätigt Küpperfahrenberg.