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Filehosting

Filehoster

Autor: Fabian Bambusch • 9.3.2012 • ca. 1:25 Min

Quo vadis, Filehosting? ...

Quo vadis, Filehosting?

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© Hersteller/Archiv

Die derzeitige Rechtslage könnte aber schon bald der Vergangenheit angehören. Unmittelbar vor der Razzia bei Megaupload hatte das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten die Ratifizierung zweier Gesetzesvorschläge verweigert: SOPA (Stop Online Privacy Act) und PIPA (eigentlich PROTECTIP-Act: Preventing Real Online Threats to Economic Creativity and Theft of Intellectual Property Act). Auf Druck der Musik- und Filmindustrie sollte ermöglicht werden, Webseiten mit urheberrechtlich geschütztem Material landesweit zu sperren.

Die Gesetzesvorschläge scheiterten erst nach massiven Protesten, unter anderem durch große Webseiten wie Wikipedia, die 24 Stunden ihren Betrieb unterbrachen. Die Kritiker befürchteten, damit den Weg für einen Zensurapparat wie im Iran oder Nordkorea zu ebnen. Derzeit werden die Vorschläge ein weiteres Mal geprüft und überarbeitet.

Europas Bürger lehnen ACTA ab

Auch auf europäischer Ebene strebt die Verwerterlobby neue Gesetze an. Seit 2005 wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) entwickelt. Es strebt an, Provider für das Online-Verhalten ihrer Benutzer verantwortlich zu machen. Dies könnte ein "Three Strikes"-System nach sich ziehen.

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Guy Fawkes wohin das Auge reicht: Hunderttausende protestierten in Deutschland gegen das ACTA-Abkommen und für Freiheit im Internet.
© Hersteller/Archiv

Ein Benutzer, der beim Verstoß gegen Urheberrechte erwischt wird, wird erst zweimal verwarnt - beim dritten Vergehen droht allerdings die Abschaltung des Internetzugangs. Auch der Wechsel zu anderen Providern ist für den Übeltäter dann vorübergehend nicht mehr möglich, da er auf einer Copyright-Sünderkartei verewigt wird. Wie lang dieser Eintrag gültig wäre, hängt mit dem Ausmaß der Urheberrechtsverstöße zusammen.

Schmerzhafte Kompromissfindung

Eine probate Alternative zur lästigen Abmahnwirtschaft oder als Freiheitsberaubung ein tiefer Einschnitt in die Menschenrechte? Diese Debatte wurde bewusst hinter verschlossenen Türen geführt. Außerdem bleibt ACTA klar definierte Grenzen schuldig, die festsetzen, wo Urheberrechtsverletzung anfängt und kreative Freiheit aufhört. Hinzu kommt die Angst vor Zensur im Internet.

Aus diesen Gründen haben am 11. Februar Hunderttausende Menschen auf Deutschlands Straßen protestiert. Die Bundesregierung hatte tags zuvor angekündigt, ACTA nicht zu ratifizieren - allerdings nur vorerst und aus formalen Gründen. Es bleibt abzusehen, ob mit zukünftigen Gesetzesvorschlägen der Spagat zwischen effektiver Bekämpfung von Raubkopierern und Wahrung der Bürgerrechte gelingt.