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Ebay und Co.

Ungeliebte Geschenke clever loswerden

Alle Jahre wieder finden Sie auch Päckchen unter dem Weihnachtsbaum, mit denen Sie nichts anfangen können. Diese Geschenke sollten Sie umgehend umtauschen oder im Web verkaufen. Dabei können Sie sogar auf satte Gewinne hoffen.

Autor: Anna-Sophie Maus • 4.1.2012 • ca. 2:30 Min

Ungeliebte Geschenke loswerden
Ungeliebte Geschenke loswerden
© Hersteller/Archiv
Inhalt
  1. Ungeliebte Geschenke clever loswerden
  2. Online-Handel
  3. eBay
  4. 10 Tipps für eBay-Verkäufer

Es ist nicht immer ratsam, ein unerwünschtes Geschenk einfach weiterzuverschenken. Es kann dann nämlich passieren, dass das Geschenk, über wie viele Geschenkstationen auch immer, an den ursprünglichen Ausgangspunkt zurückkehrt. Diesen Tritt in den Fettnapf können Sie vermeiden, indem Sie einma...

Es ist nicht immer ratsam, ein unerwünschtes Geschenk einfach weiterzuverschenken. Es kann dann nämlich passieren, dass das Geschenk, über wie viele Geschenkstationen auch immer, an den ursprünglichen Ausgangspunkt zurückkehrt. Diesen Tritt in den Fettnapf können Sie vermeiden, indem Sie einmal unsere Vorschläge ausprobieren.

Lassen sich Geschenke nicht mehr umtauschen, können Sie sie zum Beispiel über Tauschbörsen für andere, in Ihrem Sinne praktischere Dinge eintauschen. Es gibt auch viele Internetportale, auf denen Sie die ungeliebten Staubfänger verkaufen können. Sie glauben gar nicht, was es für unterschiedliche Geschmäcker gibt oder was alles so auf der Welt gesammelt wird.

Tops und Flops zu Weihnachten

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Die diesjährigen Renner unter dem Weihnachtsbaum waren sicherlich das neue iPhone von Apple oder andere Handys.
© Hersteller/Archiv

Keine Ahnung, was Sie sich zu Weihnachten gewünscht haben. Aber wenn die glitzernde Verpackung am 24. Dezember ein Apple iPhone 4s, ein Acer Eee Pad Transformer oder eine Panasonic Lumix DMC TZ 10 freigegeben hat, gehören Sie auf jeden Fall zu den Gewinnern. Denn das waren die Renner im Weihnachtsgeschäft.

Dazu zählten auch Flachbildfernseher von Sony, Philips und LG, Kameras von Nikon oder Canon sowie Smartphones von Samsung und das neue Lumia 800 von Nokia. Selbst wenn Sie diese Geräte gar nicht nutzen wollen, finden Sie im Web sofort einen Abnehmer, der annähernd den Neupreis dafür bezahlt. Schlechte Karten haben Sie demgegenüber, wenn Sie mit Kleidung, Hygiene- oder Dekorations-Artikeln beschenkt wurden.

Dafür finden Sie nur schwer einen Interessenten. Ski-Mode und teure Winterjacken lassen sich im Neuzustand zwar gut verkaufen, allerdings deutlich unter dem regulären Preis, da fast alle Kaufhäuser und Sportgeschäfte zu Beginn des neuen Jahres die Sortimentpreise für saisonale Artikel reduzieren.

Umtauschen auch ohne Kassenzettel

Wenn Sie einem wahrscheinlich teuren Geschenk gar nichts abgewinnen können, sollten Sie den Spender freundlich darauf hinweisen und ihn um Umtausch oder den Kassenbon bitten. Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es für Ladengschäfte in der Innenstadt zwar nicht. Viele Shops nehmen aber die Waren innerhalb einer Frist von gewöhnlich 14 Tagen (ab Kaufdatum) zurück. Etiketten müssen nicht mehr vorhanden sein, aber die Originalverpackung sollte der Käufer nach Möglichkeit zur Hand haben.

Wurde mit einer EC- oder Kreditkarte bezahlt, muss der Umtausch in der Regel vom Käufer selbst vorgenommen werden, weil das Geld nicht ausbezahlt, sondern zurückgebucht wird. Dann reicht aber auch ein Kontoauszug oder die Kreditkartenabrechnung als Kaufnachweis, falls der Kassenzettel nicht mehr auffindbar ist. Freuen Sie sich, wenn der Verkäufer Bargeld auszahlt. Das muss er nämlich nicht. Er kann auch einen Gutschein ausstellen.

Wenn das Produkt einen Fehler hat

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Gute Karten beim Wiederverkauf, schlechte beim Umtausch: Konzert-Tickets werden Sie am besten und oft sehr schnell bei eBay los!
© Hersteller/Archiv

Der neue Pullover hat eine offene Naht? Der MP3-Player einen Kratzer? Dann tritt die gesetzliche Gewährleistung in Kraft, wonach der Verkäufer zwei Jahre für Schäden haftet, die die Ware schon bei Auslieferung hatte. Allerdings entfällt die sogenannte Mängelhaftung, wenn der Käufer die Ware unsachgemäß verwendet hat und der Schaden darauf zurückzuführen ist. Im Alltag kommt es aber selten zu Streitigkeiten zwischen Käufer und Einzelhändler.

Verunstaltet ein Fleck die zu Weihnachten geschenkte Winterjacke, können Sie diese auch noch drei Wochen nach der Umtauschfrist zurückbringen. Voraussetzung: Sie haben den Kassenbon dabei. Allerdings muss der Händler keinen Umtausch anbieten, sondern kann auf eine Mängelbeseitigung bestehen - in diesem Fall auf eine für Sie kostenlose Reinigung. Verwechseln Sie zudem nicht Gewährleistung mit Garantie.

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die fast nur bei Elektroartikeln gewährt wird. Tipp: Bei Mängeln sollten Sie sich sofort an den Verkäufer wenden - notfalls zunächst per Telefon oder E-Mail, um die geplante Schadensregulierung frühestmöglich anzukündigen.

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