Ebay und Co.

Online-Handel

4.1.2012 von Anna-Sophie Maus

ca. 2:30 Min
Ratgeber
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  1. Ungeliebte Geschenke clever loswerden
  2. Online-Handel
  3. eBay
  4. 10 Tipps für eBay-Verkäufer

So tauschen Sie im Online-Handel um

Die besten Chancen für einen Umtausch "Ware gegen Geld" haben Sie, wenn das Geschenk im Online-Handel erworben wurde. Dann gilt eine Widerrufsfrist von mindestens zwei Wochen. Häufig räumen Händler aber ein Rückgaberecht von einem Monat oder mehr ein. Als Belege für den Kauf reichen Liefer- und Kundennummern, notfalls auch die E-Mail-Benachrichtigungen. Tipp: Sie müssen bei einem Widerruf weder die Originalverpackung zum Versand nutzen noch eine Erklärung abgeben.

Es reicht aus, die Waren termingerecht zurückzusenden. Diese dürfen sogar leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Der "Focus" hat über einen Fall berichtet, wonach ein eBay-Käufer einen Satz Winterreifen fristgerecht zurückgeschickt und sein Geld zurückbekommen hat - nachdem er die Reifen für einen Winterurlaub genutzt hat! Wichtig: Hat der Internetverkäufer explizit ein Rückgaberecht eingeräumt, muss er auch für den Versand aufkommen.

Im Falle eines einfachen Widerrufs zahlen Sie den Versand nur bei Produkten, die noch nicht beglichen wurden oder die weniger als 40 Euro gekostet haben. Hierzu sollten Sie immer unbedingt die AGB der Online-Händler studieren, um spätere Streitereien gleich von vornherein zu vermeiden.

Was Sie nicht umtauschen können

Es gibt Produkte, die können Sie weder im Einzelhandel noch beim Online-Shop umtauschen. Auch nicht per Widerruf. Dazu gehören verderbliche Lebensmittel, Software, Musik-CDs und DVDs, denen Sie die Versiegelung entnommen haben sowie Eintrittskarten für Sport- oder Musikveranstaltungen. Solche Artikel lassen sich demgegenüber aber sehr gut im Internet verkaufen, versteigern oder tauschen.

Was Sie so schnell wie möglich verkaufen sollten

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Sperrgut können Sie bei eBay-Kleinanzeigen kostenlos inserieren und verkaufen.
© Hersteller/Archiv

Manche Waren verlieren kontinuierlich an Wert, selbst wenn diese gar nicht benutzt wurden. Digitalkameras und Computer gehören dazu. Der technologische Fortschritt degradiert ehemals als Hightech gepriesene Geräte schon nach wenigen Monaten zu Auslaufmodellen. Solche Artikel sollten Sie umgehend verkaufen, wenn Sie diese nicht umtauschen können - am besten schon wenige Tage nach Weihnachten.

Auch saisonale Artikel wie Winterkleidung, Christstollen oder Snowboards sollten in den ersten Wochen nach dem Fest den Besitzer wechseln. Andere Waren gewinnen mit der Zeit an Wert wie ein alter Wein. Dazu zählen teure Jahrgangsweine oder -Champagner, vor allem aber limitierte Artikel wie signierte Kunstdrucke, Sammlereditionen für Musik-CDs und Schallplatten.

Auch bei Konzert- und Eintrittskarten für wichtige Fußballspiele sollten Sie den richtigen Zeitpunkt für den Verkauf abpassen. Für Bundesliga-Tickets beispielsweise erzielen Sie rund acht Tage vor Anpfiff die höchsten Erlöse. Beachten Sie aber bitte, dass der Weiterverkauf von Eintrittskarten mitunter vom Veranstalter untersagt wird.

Wie Sie den Wert ermitteln

Bevor Sie Waren zum Wiederverkauf anbieten, sollten Sie in Erfahrung bringen, was diese gekostet haben (Kaufpreis) und was diese vermutlich nun wert sind. Selbst bei originalverpackter Ware müssen Sie nämlich als Privatverkäufer Abschläge einplanen. Für ein neuwertiges iPhone samt Kassenzettel und Garantiebescheinigung werden Sie bei eBay höchstens 90 Prozent des Preises erzielen, den der günstigste Online-Anbieter für das gleiche Produkt als Neuware ausschreibt.

Denn alles, was Sie als Privatperson weiterverkaufen gilt landläufig als Gebrauchtware - selbst wenn diese noch mit der Folie des Herstellers umwickelt ist. Noch gravierender ist der Wertverlust von CDs, DVDs und Kleinelektronik. Bedenken Sie, dass der Einzelhandel just nach Weihnachten für viele Artikel die Preise senkt. Ist auch Ihr Geschenk auf dem Sonderangebots-Zettel von Saturn, Douglas oder Karstadt, müssen Sie mit deutlich geringerem Ertrag rechnen.

Tipp: Beobachten Sie eBay-Auktionen, in denen identische Produkte versteigert werden. Notieren Sie sich die Erlöse. Für Ihren Wiederverkauf können Sie den Mittelwert aller Endpreise als Maßstab ansetzen.

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