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Vista-Lizenz-Märchen

Teil 5: Die neuen Lizenzen von Microsoft auf dem Prüfstand

Autor: Redaktion pcmagazin • 2.2.2007 • ca. 0:45 Min

Wird der Laptop mit Vista auf einem Medium wie CD oder DVD ausgeliefert, dürfen Sie das Originalmedium weiterverkaufen, und zwar auch ohne die dazugehörige Hardware (so genannte OEM-Software). Dies gilt auch, wenn das Software-Unternehmen in seinen Lizenzbestimmungen etwas anderes vorsieht. So ver...

Wird der Laptop mit Vista auf einem Medium wie CD oder DVD ausgeliefert, dürfen Sie das Originalmedium weiterverkaufen, und zwar auch ohne die dazugehörige Hardware (so genannte OEM-Software). Dies gilt auch, wenn das Software-Unternehmen in seinen Lizenzbestimmungen etwas anderes vorsieht. So versucht die Vista-Lizenz, dieses Kundenrecht in den Klauseln 16 a und c einzuschränken. Danach darf lediglich der erste Inhaber der Software diese einmalig an einen Dritten weitergeben - und nur dann, wenn der Zweitkäufer die Lizenzbedingungen akzeptiert. Nach deutschem Recht gilt jedoch: Einmal auf dem europäischen Markt, darf die Software beliebig oft weiterverkauft werden, solange vorherige Anwender keine Kopien der Software zurückbehalten.

Die neuen Lizenzen von Microsoft auf dem Prüfstand
Die Vista-Startseite suggeriert grenzenlose Freiheit für den Nutzer. Microsoft gelingt es nur, Lizenzbedingungen mit dem Nutzer wirksam zu vereinbaren.
© Archiv

Die Lizenzbedingungen müssen Sie nicht übertragen, da diese ja noch nicht einmal mit Ihnen wirksam vereinbart worden sind. Munter geht es in Klausel 16 b weiter für "Anytime Upgrade Software": Danach darf der User die Upgrade-Software nur samt Hardware und Vereinbarung der Lizenzbedingungen weitergeben. Auch dies dürfte nach deutschem Recht auf wackeligen Füßen stehen, da es die Kundenrechte unverhältnismäßig einschränkt.