Tipps für Ihre Steuererklärung - So gibt's mehr Geld
Jedes Jahr verweigert sich ein Drittel der Steuerzahler einem Ritual der besonderen Art: der alljährlichen Steuererklärung. Kein besonders kluger Schachzug. Vor allem dann nicht, wenn man als Arbeitnehmer unterwegs ist.

Wir verraten Ihnen in diesem Artikel interessante Fakten zur Steuererklärung und geben Ihnen wertvolle Tipps, damit Ihnen diese in Zukunft leichter von der Hand geht. Diese sollten Sie zwingend machen: Denn bei mehr als 90 Prozent der Fälle winkt eine Rückerstattung. Und die liegt laut Statistisc...
Wir verraten Ihnen in diesem Artikel interessante Fakten zur Steuererklärung und geben Ihnen wertvolle Tipps, damit Ihnen diese in Zukunft leichter von der Hand geht. Diese sollten Sie zwingend machen: Denn bei mehr als 90 Prozent der Fälle winkt eine Rückerstattung. Und die liegt laut Statistischem Bundesamt im Schnitt bei über 800 Euro. Das liegt vor allem daran, dass die wenigen Freibeträge, die das deutsche Steuerrecht den Bürgern freiwillig zugesteht, eher gering ausfallen. Allenfalls atheistisch eingestellte Singles, mit Wohnung auf dem Werksgelände könnte es gelingen, mit dem vorgesehenen Budget auszukommen. Wer hingegen Kirchensteuer zahlt oder einige Kilometer zur Arbeit fährt, zahlt bereits drauf. Deshalb sollte man lieber darüber nachdenken, wie man den Aufwand für die "zweite Bürgerpflicht" so gering wie möglich hält. Der Steuerberater ist eine einfache, aber nicht unbedingt preiswerte Lösung. Besser ist es, die Sache selbst in die Hand zu nehmen.
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Tipp 1: Prüfen Sie, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen
Alleinstehende Arbeitnehmer, die über keine weiteren, nennenswerten Nebeneinkünfte verfügen, können ihre Steuererklärung freiwillig abgeben. Da Kapitaleinkünfte derzeit pauschal mit 25 Prozent abgegolten werden, zählen diese nicht zu den Nebeneinkünften. Auch Geringverdiener, deren Einkünfte den aktuellen Steuerfreibetrag von 8130 Euro nicht übersteigen, sind von der Steuererklärung befreit. Woher die Einnahmen kommen, spielt dabei keine Rolle.
Alle anderen Steuerzahler sind dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Das gilt insbesondere für Rentner, Selbstständige oder Verheiratete.

Tipp 2: Die freiwillige Steuererklärung kann sich durchaus lohnen
Selbst wenn man als Arbeitnehmer von der lästigen Fleißarbeit befreit ist, lohnt es sich meist, die Steuererklärung freiwillig abzugeben - insbesondere, wenn:
- die berufsbezogenen Werbungskosten die Arbeitnehmer-Pauschale von derzeit 1000 Euro pro Jahr überschreiten.
- für haushaltsnahe Dienstleistungen wie etwa Handwerker oder Haushaltshilfen bezahlt wurde.
- die geleisteten Sonderausgaben höher als 36 Euro pro Jahr waren.
- außergewöhnliche Belastungen angefallen sind, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Scheidung oder einer Krankheit.
Tipp 3: Geben Sie Ihre Steuererklärung pünktlich ab
Bei der Steuererklärung gibt es unterschiedliche Fristen. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, sollte dies bis zum 31. Mai des Folgejahres erledigen. Bei Terminproblemen lässt sich leicht eine Verlängerung beantragen. Allerdings sollte man dies rechtzeitig und nicht erst bei Ablauf des Termins erledigen. Bei ein bis zwei Monaten spielen die meisten Sachbearbeiter mit. Die Verlängerung der Verlängerung könnte schon eher misstrauische Rückfragen provozieren. Am besten ist es, die Steuererklärung so früh wie möglich abzugeben. Das gilt besonders, wenn mit einer Rückerstattung zu rechnen ist. Die Finanzbehörden arbeiten chronologisch und bekommen bis zu den Stichtagen mehrere hundert Fälle täglich auf den Tisch, sodass die Bearbeitung schon mal ein paar Monate dauern kann.

Wer die Steuererklärung freiwillig abgibt, kann die Sache entspannt angehen. Hier gilt eine großzügige Frist von vier Jahren. 2014 nehmen die Finanzämter also auch noch Steuererklärungen anno 2010 an. Wer eine freiwillig abgibt, ist übrigens nicht dazu verpflichtet, dies auch in den Folgejahren zu tun - freiwillig bleibt freiwillig. Lediglich einer ausdrücklichen Aufforderung des Finanzamts ist Folge zu leisten. Angst vor Nachzahlungen braucht man übrigens nicht zu haben: Sollte das Finanzamt eine Nachzahlung fordern, kann man freiwillig abgegebene Steuererklärungen wieder zurückziehen. Das geht allerdings nur, solange der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist - die Frist hierfür beträgt einen Monat. Einzige Ausnahme: Der Arbeitgeber führt vorschriftswidrig zu wenig Lohnsteuer ab.
Tipp 4: Schöpfen Sie geschickt, aber legal den Spielraum aus
Neben Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen mindern vor allem Werbungskosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Beruf stehen, die Steuerlast. Unter bestimmten Umständen beteiligt sich Vater Staat an PCs, Smartphones oder Tablets.
Arbeitszimmer
Ein häusliches Arbeitszimmer ist nur dann voll abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Das ist zum Beispiel bei Freiberuflern der Fall, die über keine anderen Büro- und Geschäftsräume verfügen. Arbeitnehmer, denen die Firma keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, können das Arbeitszimmer mit maximal 1250 Euro pro Jahr in Abzug bringen. Klassische Beispiele sind Lehrer oder Außendienstmitarbeiter, die dezentral arbeiten. Wer freiwillig ab und zu im "Home Office" arbeitet, kann hingegen die Kosten für ein Arbeitszimmer nicht absetzen.
Bei außerhäuslichen Arbeitszimmern gibt es keine Höchstgrenzen. Allerdings entschied der Bundesfinanzhof erst kürzlich, dass nur dann ein außerhäusliches Arbeitszimmer vorliegt, wenn Nutzer zum Betreten "öffentliche Verkehrsflächen" durchqueren müssen. Der separate Eingang eines Ein- oder Zweifamilienhauses reicht hierfür nicht aus.
Computer, Tablet & Smartphone
Immer mehr Menschen nutzen flexible Arbeitsmodelle, bei denen teilweise zu Hause gearbeitet wird. Andere bringen ihre Smartphones und Tablets in die Firma. Und selbst im Urlaub werden nicht selten E-Mails geschrieben und Konzepte überarbeitet. Liegt die private Nutzung bis maximal 10 Prozent, können die kompletten Anschaffungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Ist er höher, beschränkt sich der Abzug auf den beruflichen Nutzungsanteil. Dieser lässt sich entweder mithilfe schriftlicher Aufzeichnungen - hier erwartet das Finanzamt einen exemplarischen Zeitraum von drei Monaten - belegen oder über einer Pauschale schätzen. Meist geht man dabei von 50 Prozent aus. Allerdings ist zu beachten, das hochwertige Anschaffungen über 410 Euro auf die Nutzungsdauer zu verteilen sind. Diese beträgt bei PCs und Tablets zum Beispiel drei Jahre.

Kommunikationskosten
Wer private Telefone und Endgeräte beruflich nutzt, verursacht Kosten. Auch diese Rechnung kann man dem Finanzamt vorlegen. Das gilt nicht nur für Telefon-, sondern auch für mobile und stationäre Internetkosten. Allerdings dürfte es schwer werden, die beruflichen und privaten Anteile exakt voneinander zu trennen. Ein solcher Aufwand lohnt sich allenfalls bei ungewöhnlich hohen Rechnungen. Bei den Telefonkosten akzeptieren die Finanzbehörden ohne weitere Prüfung einen Pauschalbetrag von 20 Prozent, wobei eine maximale Obergrenze von 20 Euro gilt. Beim Internet kann die Pauschale im Einzelfall anders ausfallen.
Fahrten zur Arbeit
An der bisherigen Pauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer ändert sich im Steuerjahr 2013 nichts. Auch 2014 bleibt es dabei. Allerdings entlastet die Reisekostenreform, die seit Anfang des Jahres in Kraft ist, Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten. Bislang akzeptierte das Finanzamt für Fahrten vom Wohnort zu den verschiedenen Arbeitsstätten lediglich die einfachen Entfernungskilometer. Seit Januar gilt die Beschränkung nur noch für die Fahrt zur gewöhnlichen Betriebsstätte. Die Anfahrt zu abweichenden Arbeitsstätten wird hingegen als reguläre Geschäftsfahrt gewertet - mit der Folge, dass die Kilometerpauschale für die tatsächlich gefahrenen Kilometer gilt.
Tipp 5: Nutzen Sie Cloud-Dienste
Cloud-Dienste sind preislich günstig, jedoch sind hier in der Regel Kosten pro Steuerfall fällig. Der große Vorteil: Es ist grundsätzlich egal, wo und mit welchem Endgerät die Steuererklärung bearbeitet wird. Auch die Installation einer Steuersoftware kann man sich bei einem Cloud-Dienst sparen. Allerdings erreicht eine Webseite in der Regel nicht den mobilen Bedienkomfort einer speziell auf das jeweilige Betriebssystem abgestimmten App oder eines speziellen Steuerprogramms. Und trotz aller Sicherheitsbezeugungen der jeweiligen Anbieter dürfte vielleicht nicht jeder von der Idee begeistert sein, sensible Steuerdaten in irgendeinem Rechenzentrum zu verarbeiten und zu speichern. Im Vergleich zur klassischen Steuersoftware ziehen - zumindest aus heutiger Sicht - Web-Apps in puncto Anwenderunterstützung klar den Kürzeren: Zusatzprogramme und Arbeitshilfen sind online eher selten anzutreffen. Und auch die Nachschlagewerke fallen hier inhaltlich deutlich dünner aus. Trotzdem lassen sich unserer Erfahrung nach einfache Fälle auch mithilfe von Cloud-Diensten zufriedenstellend bearbeiten. Zu den bekanntesten Angeboten gehören smartsteuer.de, steuerfuchs.de oder taxango.de.
Tipp 6: Nutzen Sie für Ihre Steuererklärung eine Steuersoftware
Wer weder komplizierte Steuervermeidungsstrategien verfolgt, noch gewerblich tätig ist, kann sich den Steuerberater in der Regel sparen. Eine gute Alternative sind Steuerprogramme, mit denen sich Standardfälle gut bearbeiten lassen. Im Vergleich zur traditionellen Steuererklärung auf Papier hat die Software viele Vorteile:
- Am Bildschirm sind Korrekturen jederzeit möglich
- Der mitgelieferte Steuerratgeber liefert passendes Steuerwissen zum jeweiligen Eingabefeld.
- Plausibilitätskontrollen vermeiden Widersprüche und Unstimmigkeiten.
- Die Steuererklärung lässt sich online an das Finanzamt verschicken.
- Der Steuerbescheid ist einfacher zu kontrollieren.
- Die erfassten Daten können im nächsten Jahr erneut verwendet werden.
Trotz der durchweg gelungenen Unterstützung ist die Steuererklärung am PC jedoch kein Selbstläufer. Wer Steuersoftware einsetzt, sollte grundsätzlich bereit sein, sich mit dem eigenen Steuerfall intensiv auseinanderzusetzen. Auch mit Rechner liegt die Bearbeitungszeit zwischen bestenfalls einer Stunde bis hin zu mehreren Tagen - etwa, wenn einzelne Belege erst zusammengesucht werden müssen.
Tipp 7: Verwenden Sie die für Sie passende Steuersoftware
Grob betrachtet gibt es drei verschiedene Arten von Steuersoftware.

Die Einstiegsklasse zwischen 10 und 15 Euro
Einfach ausgestattete Pakete für Standardsteuerfälle sind zwischen 10 und 15 Euro zu haben. Mit etwas Glück auch darunter, wenn die Discounter ihre Sonderposten ausrollen. Den Programmkern haben Einstiegslösungen mit den großen Paketen gemeinsam. Allerdings ist der Funktionsumfang in den Randbereichen mehr oder weniger stark beschnitten. Buchhaltungsprogramme für Selbstständige liegen den Paketen eher selten bei. Zudem müssen Anwender auf multimediale Unterstützung oder zusätzliche Fachinformationen verzichten. Die Steuererklärung beschränkt sich auf gängige Fälle, die der Masse der Bevölkerung entsprechen. Gewerbliche Aspekte wie die Umsatz- oder Gewerbesteueranmeldung bleibt außen vor. Zu den Einstiegslösungen gehören beispielsweise t@x, WISO Steuer, STEUEReasy oder QuickSteuer. Zu dessen Zielgruppe zählen Steuerzahler mit vergleichsweise einfachen Fällen, die sich mit knappen aber ausreichenden Fachinformationen begnügen.
Die Kompaktklasse zwischen 25 und 45 Euro
Kompakte Steuerpakete sind mit einem umfangreichen Ratgeberteil ausgestattet, der häufig auch den Wortlaut einzelner Gesetze, Urteile und Verwaltungsanweisungen umfasst. Sie können zudem mit Videos aufwarten, die besonders wichtige Zusammenhänge erklären. Für Selbstständige sind Zusatzprogramme für die Buchhaltung und zusätzliche Steuerformulare enthalten. Zudem fällt die Ausstattung mit Arbeitshilfen für Steuerplanung, Finanzanalysen oder die Kommunikation mit dem Finanzamt deutlich höher aus. Zu den Kompaktpaketen gehören beispielsweise WISO Steuer-Sparbuch, Steuer-Spar-Erklärung, QuickSteuer Deluxe oder Taxman. Diese Programme sind geeignet für Freiberufler sowie Selbstständige und solche Steuerzahler, die den eigenen Steuerfall ganz genau aufbereiten wollen, um alle Schlupflöcher auszunutzen.

Die Spezialprogramme ab 35 Euro
Zu den wenigen Trends der letzten Jahre gehörte es, einzelne Zielgruppen mit speziellen Programmversionen zu ködern. Derartige Anwendungen gibt es beispielsweise für Rentner, Vermieter, Selbstständige oder Lehrer. In der Regel handelt es sich hierbei um erweiterte Programmversionen aus der Kompaktklasse, die mit zusätzlichen Ratgebern ausgestattet sind. Steuerberechnung und Funktionsumfang sind hingegen identisch. Entsprechende Derivate gibt es zu Taxman und der Steuer-Spar-Erklärung. Die Zielgruppen sind hier also spezielle Bevölkerungsgruppen.