Original-Filme perfekt geknackt
Wer den Kopierschutz von Film-DVDs knackt, um sie in großem Stil weiter zu verkaufen, macht sich als Raubkopierer strafbar. Doch was droht dem, der seine Filme nur für den privaten Gebrauch kopiert?

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Herr Martin ist geschäftlich viel unterwegs. Um die oft mehrstündigen Flugzeiten oder Bahnfahrten zu überbrücken, hat er sich einige seiner Lieblingsfilme von Original-DVD auf seine Notebookfestplatte kopiert. Das schwere DVD-Laufwerk kann er so zu Hause lassen, und da die Filme nun direkt vo...
Herr Martin ist geschäftlich viel unterwegs. Um die oft mehrstündigen Flugzeiten oder Bahnfahrten zu überbrücken, hat er sich einige seiner Lieblingsfilme von Original-DVD auf seine Notebookfestplatte kopiert. Das schwere DVD-Laufwerk kann er so zu Hause lassen, und da die Filme nun direkt von der energiesparenden Festplatte spielen, hält auch der Notebook-Akku länger.
Klaus, begeistert vom aktuellen James- Bond-Film, möchte sich nun auch die ursprüngliche Version von Casino Royal aus dem Jahre 1967 ansehen. Da er schon eine Original-DVD aus Papas wohlbehüteter 007-Sammlung zerstört hat, nimmt Klaus dieses Mal lieber eine Kopie zum gemeinsamen Videoabend mit.
Die flotte Kerstin ist seit kurzem stolze Besitzerin eines weißen iPods. Der portable Multimedia-Player spielt neben Musik auch komplette Filme ab, die sie dann - quasi als Daumenkino - auch unterwegs betrachten kann. Kerstin kopiert sich einige Ihrer Original- DVDs auf die Festplatte, wandelt sie mit einem speziellen Tool in das passende Videoformat um und überträgt die Filme anschließend über iTunes auf ihren iPod.
Da sämtliche Filme in den vorangegangenen Beispielen mit einem Kopierschutz versehen waren, haben alle drei gegen das aktuelle Urheberrecht verstoßen. Doch haben sie sich damit auch strafbar gemacht?