EU-Strafe für Microsoft
Im Streit mit der EU muss Microsoft eine schwere Schlappe hinnehmen. Ein EU-Gericht entschied, dass der Quasi-Monopolist besser mit Konkurrenten kooperieren muss. Für frühere Verfehlungen muss Microsoft 497,2 Millionen Euro Strafe zahlen.

Im Streit mit der EU muss Microsoft eine schwere Schlappe hinnehmen. Ein EU-Gericht entschied, dass der Quasi-Monopolist besser mit Konkurrenten kooperieren muss. Für Verfehlungen in der Vergangenheit muss Microsoft 497,2 Millionen Euro Strafe zahlen....
Im Streit mit der EU muss Microsoft eine schwere Schlappe hinnehmen. Ein EU-Gericht entschied, dass der Quasi-Monopolist besser mit Konkurrenten kooperieren muss. Für Verfehlungen in der Vergangenheit muss Microsoft 497,2 Millionen Euro Strafe zahlen.

Microsoft ist mit seiner Klage gegen die Geldstrafe in Höhe von 497,2 Millionen Euro gescheitert. Auch die Auflagen der EU, die auf mehr Wettbewerb bei Server-Betriebssystemen und Media-Playern zielen, bestätigte das Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft (EuG) am Montag.
Nach Ansicht der Luxemburger Richter hat die EU-Kommission zurecht Microsofts marktbeherrschende Stellung bei PC-Betriebssystemen bemängelt. Das Unternehmen behindere erstens den Wettbewerb bei Server-Betriebssystemen, indem es konkurrierenden Software-Herstellern entscheidende Schnittstellen zum Windows-Client nicht offen lege.
Zweitens verhindere die enge Verzahnung zwischen Windows XP und Windows Media Player, dass es einen Markt für alternative Media-Abspielprogramme gebe. Microsoft lasse weder Raum für Wettbewerber-Produkte noch den Endanwendern die Entscheidungsfreiheit beim Media Player.
In dem Urteil vom Montag verpflichtet das Gericht Microsoft, den Forderungen der EU nachzukommen. Ein vom US-Unternehmen vorgeschlagener und von der EU-Kommission bestellter Treuhänder soll über die Umsetzung der Auflagen wachen.

Die Geldbuße verbleibt nach dem Urteil in den Kassen der EU. Microsoft hatte den Betrag bereits im November 2004 nach Brüssel überwiesen. Das US-amerikanische Unternehmen kann gegen die EuG-Entscheidung innerhalb von zwei Monaten Berufung einlegen.
Darum geht's: Chronik des EU-Verfahrens
Im Jahr 1998 beschwerte sich Sun bei der EU-Kommission über die Verzahnung von Windows 2000 mit Windows 2000 Server. Microsoft nütze seine Marktmacht aus, indem das Unternehmen nur für Clients mit Windows 2000 die volle Funktionalität bei der Kommunikation mit dem Server ermögliche. Den Großrechner-Produkten von Wettbewerbern lege Microsoft zu wenige Informationen über Schnittstellen zwischen Client und Server offen. Sun könne somit kein Server-Betriebssystem vermarkten, das die gleiche Kompatibilität zu Clients wie Microsofts Windows 2000 Server biete.

Im Februar 2000 nahmen Experten der EU-Kommission Ermittlungen gegen Microsoft auf. Vor dem Verkaufsstart von Windows XP weitete die Brüsseler Kommission im August 2001 das Verfahren auf das damals kommende Betriebssystem aus.
Der zusätzliche Vorwurf von Konkurrenten wie RealNetworks: In Windows XP sei der Windows Media Player fest eingebaut. Die Abspiel-Software ließe sich nicht problemlos entfernen und auch nicht durch alternative Programme ersetzen. Damit nutze Microsoft seine Marktmacht auf dem Desktop aus und schränke den Wettbewerb ein. Das US-amerikanische Unternehmen behindere das Geschäft mit alternativen Playern und die Wahlfreiheit der Endanwender.
Nach Abschluss der Ermittlungen verhängte die EU im März 2004 eine Geldstrafe in Höhe von 497,2 Millionen Euro gegen Microsoft. Der Konzern wurde schuldig befunden, seine marktbeherrschende Stellung bei PC-Betriebssystemen zur Blockade des Wettbewerbs bei sowohl Server- als auch Media-Software ausgenutzt zu haben. Zusätzlich zum Bußgeld wurde Microsoft auferlegt, den konkurrierenden Server-Herstellern die notwendigen Schnittstellen offen zu legen. Wettbewerber-Produkte sollten damit vollständig kompatibel zum Desktop-Windows werden.
Spezial-Windows nur für die EU
Die zweite Auflage der Kommission: Microsoft musste innerhalb der EU eine Version von Windows XP ohne den Windows Media Player anbieten. Windows XP Home Edition N und Windows XP Professional N sind seit dem ersten Quartal 2005 im Handel. Das N steht für Not with Media Player (Nicht mit Media Player). Den von Microsoft vorgeschlagenen Produktnamen Windows XP Reduced Media Edition lehnte die Kommission als zu negativ besetzt ab.

Windows Vista gibt es von vornherein als N-Variante: In Europa bietet Microsoft Windows Vista Home Basic und Windows Vista Business ohne Windows Media Player an.
Microsoft: geistiges Eigentum schützen
Obwohl sich Microsoft der EU-Auflage beugte und ein Windows ohne Media Player produzierte, wehrte sich das Unternehmen massiv gegen das Veröffentlichen der Betriebssystem-Schnittstellen. Das Argument: Die Programm-Codes seien geistiges Eigentum von Microsoft und zählten zum Firmenkapital. Durch die Forderung, die Schnittstellen offen zu legen oder gegen eine geringe Gebühr zu lizenzieren, sieht sich Microsoft seinerseits im Nachteil gegenüber Wettbewerbern. Dagegen hielten Vertreter der EU-Kommission, dass Microsoft für die Server-Interoperabilität nicht den Windows-Quellcode offen legen müsse.
Im Juni 2004 klagte Microsoft gegen die Kommissionsentscheidung zur Offenlegung von Schnittstellen und das Bußgeld in Millionenhöhe. Die Beschwerde wies das zuständige Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft jetzt ab.