WLAN-Hotspots mit Kunden-Routern
WifiSpot: Verbraucherzentrale verklagt Unitymedia
Unitymedia will trotz der Kritik seitens Verbraucherschützern am WifiSpot-Plan festhalten – dem Öffnen von Kunden-Routern für Hotspots. Jetzt kommt eine Klage.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) wird eine Klage gegen den Kabelnetzprovider Unitymedia wegen WifiSpot einreichen. Als WifiSpot bezeichnet die Firma ein geplantes Netz aus WLAN-Hotspots, für das die eigenen Kunden ihre Router zur Verfügung stellen sollen. Geschehen soll di...
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) wird eine Klage gegen den Kabelnetzprovider Unitymedia wegen WifiSpot einreichen. Als WifiSpot bezeichnet die Firma ein geplantes Netz aus WLAN-Hotspots, für das die eigenen Kunden ihre Router zur Verfügung stellen sollen. Geschehen soll dies automatisch, anstatt dass Unitymedia sich von seinen Kunden vorab eine Zustimmung (Opt-in) geben lässt. Wer WifiSpot nicht möchte, muss dem proaktiv widersprechen (Opt-out).
Das Unternehmen hat auf eine Abmahnung und fortwährende Kritik seitens der Verbraucherschützer nicht wie gewünscht reagiert. Anstelle vom Opt-Out- auf das Opt-in-Verfahren für den Start von WifiSpot zu stellen, passte Unitymedia lediglich die Nutzungsbedingungen an. Darin schaffte das Unternehmen Klarheit in der Frage, ob Nutzer ihren Router bei Nichtgebrauch abstellen dürfen oder nicht – denn ein Abstellen würde den WifiSpot-Zugang für andere Nutzer einschränken, was in der ursprünglichen Form der Bedingungen klar untersagt war.
Gegenüber golem.de hat sich Unitymedia geäußert, dass sich das Unternehmen der „Auseinandersetzung stellen“ wird. Unitymedia hält an der Ansicht fest, dass die „Freischaltung einer zweiten SSID [eines zweiten Drahtlosnetzwerks, Anm. d. Red.] ohne ausdrückliche Zustimmung [der] Kunden rechtlich möglich“ sei. Welches Gericht dies nun klären wird, bleibt abzuwarten. Bisher formulierte die Verbraucherzentrale NRW lediglich das Vorhaben, vor Gericht zu gehen.
Die Verbraucherzentrale NRW hofft, mit der Klage auch die Grundsatzfrage zu klären, wie viele Rechte Provider auf Geräten haben, die im Rahmen eines Tarifs leihweise beziehungsweise im Rahmen eines Mietverhältnisses zur Verfügung gestellt werden.