Automatischer WLAN-Hotspot
WifiSpot: Verbraucherzentrale mahnt Unitymedia ab
Unitymedia-Kunden sollen WLAN-Hotspots anbieten: ohne ausdrückliche Zustimmung. Das führt zu einer Abmahnung seitens einer Verbraucherzentrale.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Internet- und TV-Provider Unitymedia abgemahnt. Grund ist die Vorgehensweise des Kabelnetzbetreibers vor dem Start von WifiSpot: einem großflächigen Netz aus WLAN-Hotspots, für das Kunden ihre WLAN-Router zur Verfügung stellen sollen.Wie wir be...
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Internet- und TV-Provider Unitymedia abgemahnt. Grund ist die Vorgehensweise des Kabelnetzbetreibers vor dem Start von WifiSpot: einem großflächigen Netz aus WLAN-Hotspots, für das Kunden ihre WLAN-Router zur Verfügung stellen sollen.
Wie wir berichteten, sendete Unitymedia seinen Kunden ein Schreiben. Darin informierte das Unternehmen sie darüber, dass im Verlauf des Jahres ein automatisches Router-Update komme, das ein weiteres WLAN aktiviert, über den andere Kunden surfen können.
Laut der Verbraucherzentrale handelt es sich bei dem Vorgehen um eine „unzulässige Erweiterung“ des „bestehenden Vertragsverhältnisses“. Eine solche Erweiterung sei nicht ohne die Zustimmung des Kunden möglich. „Kunden sollen selbst entscheiden, ob der Router in ihrem Haus zu einem Hotspot wird oder nicht.“, heißt es in der Mitteilung der Verbraucherschützer. Ebenso gab es eine Abmahnungsklausel für die dem Schreiben anhängenden Geschäftsbedingungen. Diese sehen vor, dass Nutzer WifiSpot nicht abschalten dürfen. Der Router dürfe praktisch nicht vom Stromanschluss getrennt werden – ein Neustart sei aber immerhin zulässig.
WifiSpot nutzt für den Internetverkehr den Router eines Kunden und die bestehende Internetleitung. Der Traffic für andere Nutzer soll zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, und die zugesicherte Bandbreite für den Kunden nicht einschränken. Berechtigt für die Nutzung von WifiSpot sind Unitymedia-Kunden, die im eigenen Heimnetzwerk selbst WifiSpot zur Verfügung stellen. Die Verbraucherzentrale begrüßt die Einrichtung von Hotspots, jedoch nicht die Vorgehensweise gegenüber dem Kunden.
WifiSpot: Widerspruch einlegen
Wer Widerspruch einlegen möchte, kann dies in seinem Unitymedia-Nutzerkonto erledigen. Alternativ ist auch ein Widerspruch per Telefon möglich. Wählen Sie dafür die Telefonnummer 0800-0009991. Unitymedia versorgt die Bundesländer Hessen, Nordrheinwestfalen und Baden-Württemberg mit Internet sowie TV über das Kabelnetz.