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Nach Abmahnung

WifiSpot: Unitymedia öffnet Kunden-Router trotz Unterlassungserklärung

Unitymedia wird die Router seiner Kunden nach der Abmahnung von Verbraucherschützern und einer Unterlassungserklärung trotzdem öffnen.

Öffentliche WLANs bergen andere Gefahren als Ihr Heimnetzwerk.
WLAN-Hotspots sind praktisch, können aber auch zu Streitereien führen.
© PC Magazin

Die Abmahnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für Unitymedias WifiSpot-Pläne hat anscheinend nicht viel gebracht. Sie führte zwar zu einer Unterlassungserklärung, der Kabelnetzbetreiber verpflichtet sich jedoch lediglich zu einer Anpassung der Geschäftsbedingunge...

Die Abmahnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für Unitymedias WifiSpot-Pläne hat anscheinend nicht viel gebracht. Sie führte zwar zu einer Unterlassungserklärung, der Kabelnetzbetreiber verpflichtet sich jedoch lediglich zu einer Anpassung der Geschäftsbedingungen. Der Plan, die Router seiner Kunden automatisch für WLAN-Hotspots zu öffnen, bleibe weiterhin bestehen. Die „Freischaltung einer zweiten SSID ohne ausdrückliche Zustimmung unserer Kunden [sei] rechtlich möglich“, zitiert golem.de das Unternehmen.

Im Laufe des Jahres erhalten Kabelinternet-Nutzer von Unitymedia ein automatisches Update für Ihren WLAN-Router. Dieser aktiviert mit WifiSpot ein zweites WLAN, über das andere Kunden von Unitymedia – die WifiSpot ebenso aktiviert haben – kostenlos surfen dürfen, wenn Sie sich in der Nähe befinden. Nutzer und auch Verbraucherschützer stören sich daran, dass für Kunden bei diesem Vorstoß das sogenannte Opt-out- statt Opt-in-Prinzip gilt. Betroffene Kunden müssen also aktiv Widerspruch einlegen, um WifiSpot zu entgehen, anstatt sich bewusst dafür zu entscheiden und die Funktion zu aktivieren.

Für eine Abmahnung sorgte Mitte Mai der Umstand, dass die Einführung von WifiSpot einer Erweiterung der Vertragsbedingungen entspreche, der der Nutzer explizit zustimmen muss. Ein weiterer Kritikpunkt der Verbraucherzentrale NRW ist die Vertragsklausel, der Nutzer habe es zu unterlassen, WifiSpot zu deaktivieren oder den Zugang für andere Nutzer zu erschweren. Diesen Teil der Geschäftsbedingungen will Unitymedia anpassen. Der Nutzer werde beispielsweise während des Urlaubs seinen Router ausschalten dürfen – und könne WifiSpot somit deaktivieren. Dann allerdings soll derjenige Nutzer auch nicht mehr über WifiSpot-Zugänge anderer Haushalte surfen können. Die bisherigen Geschäftsbedinungen erlaubten eine entsprechende Interpretation, wonach der Nutzer den Router nicht ausschalten dürfe. Eine Einschränkung in diesem Ausmaß soll es laut Unitymedia aber nie gegeben haben.

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Die Verbraucherschützer könnte unter anderem eine Unterlassungsklage einreichen. Außerdem sollen derzeit klärende Gespräche zwischen Unitymedia und der Verbraucherzentrale NRW laufen. Anschließend werde über das weitere Vorgehen beraten.

Autor: The-Khoa Nguyen • 27.5.2016

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