Landgericht Köln
WifiSpot: Gerichtsurteil zu Unitymedias WLAN-Hotspots gefällt
Das Landgericht Köln hat entschieden: Unitymedia darf WLAN-Hotspots in Kunden-Routern nicht ohne Erlaubnis einrichten.

Im Sommer 2016 begann Unitymedia damit, die Router seiner Kunden ungefragt zu öffentlichen WLAN-Hotspots, den WifiSpots, umzufunktionieren. Die Verbraucherzentrale NRW reichte Klage ein. Inzwischen steht das vorläufige Gerichtsurteil des Landesgerichts Köln fest. Unitymedia aktivier...
Im Sommer 2016 begann Unitymedia damit, die Router seiner Kunden ungefragt zu öffentlichen WLAN-Hotspots, den WifiSpots, umzufunktionieren. Die Verbraucherzentrale NRW reichte Klage ein. Inzwischen steht das vorläufige Gerichtsurteil des Landesgerichts Köln fest.
Unitymedia aktivierte die Router seiner Kunden mittels Opt-Out-Verfahren. Das heißt die Router-Besitzer mussten bei Unitymedia aktiv eine Erklärung gegen die öffentliche WLAN-Nutzung ihres privaten Zugangs einreichen. Üblicherweise wählen Unternehmen das Opt-In-Verfahren. Dabei muss der Kunde dem öffentlichen Nutzungsrecht aktiv zustimmen. Um Unitymedias öffentliches WLAN-Netz - genannt WifiSpot - schneller aufzubauen, fand das Opt-Out-Verfahren Anwendung.
Nach Verhandlungen steht das vorläufige Gerichtsurteil (AZ 31 O 227/16) fest: Die Klage der Verbraucherzentrale NRW war erfolgreich und Unitymedia muss seine WifiSpots abschalten. Möchte das Unternehmen seine öffentlichen WLAN-Hotspots wieder in Betrieb nehmen, braucht es dafür die explizite Erlaubnis des Kunden mittels Opt-In-Verfahren.
Wie Heise einen Unitymedia-Sprecher zitiert, soll das Gerichtsurteil geprüft und weitere Möglichkeiten untersucht werden. Es sei nicht richtig, denn "die Nutzung des Kunden über sein Wifi-Signal hat stets Vorrang vor der Nutzung durch Dritte über den WiFiSpot". Außerdem hatten Kunden "stets die Möglichkeit, den WifiSpot auf dem von ihm genutzten Unitymedia-Gerät zeitweise oder dauerhaft zu deaktivieren."
Wolfgang Schuldzinski gab zu bedenken: "Bei der zunehmenden Vernetzung des Alltags dürfen nicht Firmen, sondern sollten die Nutzer bestimmen, wie Geräte und Zugänge zu Hause agieren. Unitymedia muss nun im Nachhinein das Einverständnis seiner Kunden einholen oder die WiFiSpot-Funktion ohne Wenn und Aber abschalten."