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Datenklau und Abofallen

Whatsapp: Gefälschter IKEA-Gutschein und die amüsante Reaktion des Möbelhauses

Über Whatsapp gibt es keinen IKEA-Gutschein, auch wenn Nutzer weiterhin solche Nachrichten teilen. IKEA reagiert und sorgt auf Facebook für Lacher.

Whatsapp: Reaktion auf gefälschten IKEA-Gutschein
IKEA reagiert auf den gefälschten Gutschein bei Whatsapp.
© Facebook

In den vergangenen Tagen hat die Nachricht, es gebe auf Whatsapp Gutscheine für IKEA, hohe Wellen geschlagen. Es dürfte viele Betroffene gegeben haben, sodass sich die schwedische Möbelhauskette zu Wort melden musste, um sich ausdrücklich von den Verantwortlichen der Nachricht zu...

In den vergangenen Tagen hat die Nachricht, es gebe auf Whatsapp Gutscheine für IKEA, hohe Wellen geschlagen. Es dürfte viele Betroffene gegeben haben, sodass sich die schwedische Möbelhauskette zu Wort melden musste, um sich ausdrücklich von den Verantwortlichen der Nachricht zu distanzieren. Auf Facebook hat die Social-Media-Abteilung von IKEA einen entsprechenden Beitrag verfasst. Dieser wird erwartungsgemäß kommentiert, mit „Gefällt mir“ markiert oder geteilt (Englisch: „to share“).

Den bisher knapp über 400 Kommentaren und über 4.000 „Shares“ zum IKEA-Beitrag lässt sich zweifelsfrei entnehmen, dass viele Nutzer die Nachricht mit dem gefälschten IKEA-Gutschein auf Whatsapp erhalten haben. Somit dürften ebenso viele Whatsapp-Nutzer den Aufforderungen der Täter nachgekommen sein, die Nachricht mit dem gefälschten Gutschein zehn Mal zu teilen: nicht etwa, um diesen zu erhalten, sondern damit die Drahtzieher Nutzerdaten erhalten oder Abofallen zuschnappen lassen konnten.

Unter den Kommentaren sind auch Beiträge von Nutzern, die sich von ihren Mitmenschen enttäuscht zeigen. Eine Person schlägt in einer Antwort vor, dass IKEA neben Möbeln doch einfach auch Gehirne verkaufen könnte. Diese Person ist offenbar der Ansicht, dass sich die Whatsapp-Nachricht mit ein wenig Intelligenz schnell als Bauernfängerei enttarnt. In der Tat ist die Vorgehensweise der Täter mit ihren Handlungsaufforderungen kein Novum: auf eine Spam-Mail reagieren, Nutzerdaten eingeben und den gleichen Spam an seine Freunde weitersenden. In Chatprogrammen ist die Masche alt und sollte eigentlich kaum noch zum Erfolg führen.

Dieser Meinung ist anscheinend auch IKEA, beziehungsweise die Social-Media-Abteilung. Auf den für Opfer zynischen Kommentar, das Möbelhaus könne doch Gehirne verkaufen, gibt es eine trockene und sehr amüsante Antwort. Die Verantwortlichen schreiben: „Die haben wir doch im Angebot“ und verweisen auf die „Lattjo Hirnhaube“ – dabei handelt es sich um eine Kopfbekleidung für Kinder in Türkis, gestaltet wie ein Gehirn. Ob diese beim nächsten Mal hilft, darf bezweifelt werden. Aber für belustigte Nutzer – inklusive uns - hat es gereicht.

Spam und Abofalle: Was tun?

Doch was können Sie tun, wenn Sie ein Opfer geworden sind? Haben Sie nach der Whatsapp-Umfrage Ihre Daten in Hoffnung auf den IKEA-Gutschein eingegeben, könnten Spam-Mails oder sogar eine Abofalle drohen. Gegen Spam helfen Filter. Sind Sie automatisch in eine Abofalle geraten, könnte es schwierig werden, über die Mobilfunkrechnung entrichtete Beträge wieder einzufordern, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke zum Thema verrät.

Vorgehen sollten Sie laut anderen Anwälten folgendermaßen – seien Sie jedoch vorgewarnt, dass sich die Prozedur lange hinziehen kann. Auch gibt es keine Garantie für einen Erfolg. Kürzen Sie am besten nicht die Rechnungsbeträge und ziehen Sie überwiesene Zahlungen nicht zurück. Denn dann droht eine Kündigung des Vertrags.

Der Rechtsanwalt Thomas Meier-Bading rät, den Provider schriftlich zu kontaktieren (Einschreiben oder Fax). In diesem Schreiben erklären Sie Ihren Widerruf und bitten um eine Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen. Weisen Sie den Provider gegebenenfalls zusätzlich an, Mehrwertdienste für Ihren Vertrag zu deaktivieren – dann sollten Sie in der Regel vor Folgekosten durch die Abofalle geschützt sein. Meier-Bading schreibt weiter, bei einer negativen Antwort oder einem Verweis auf den Anbieter der Abofalle den Widerruf diesem gegenüber zu wiederholen – ebenso schriftlich. Setzen Sie in dem Schreiben ebenso eine Frist. Sie sollten auch eine Kopie an Ihren Provider schicken. Kommt dann keine Antwort, können Sie laut des Anwalts einen Mahnbescheid beantragen. Je nachdem, wie viel Zeit vergangen ist, richtet sich dieser an den Provider (weniger als acht Wochen) oder den Betreiber der Abofalle. Dann heißt es abwarten. Beachten Sie: Für einen Erfolg dieser Vorgehensweise können wir keine Gewähr übernehmen.

Autor: The-Khoa Nguyen • 15.1.2016

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