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Diebstahl oft nicht abgedeckt

Wärmepumpen: Vorsicht bei Versicherungen

Wärmepumpen sind einem hohen Risiko von Diebstahl ausgesetzt und viele Versicherungen bieten keine vollständige Deckung für entstandene Schäden.

Zwei Männer instalieren eine Wärmepumpe
© romaset/ shutterstock.com

In den vergangenen Jahren ist eine Zunahme der Diebstähle von Wärmepumpen zu verzeichnen. Obwohl es sich bisher um Einzelfälle handeln soll, wird die gesteigerte Nachfrage nach diesen Geräten und ihre Attraktivität für Diebe als besorgniserregend betrachtet. Es wird vermutet, dass das Ausmaß ...

In den vergangenen Jahren ist eine Zunahme der Diebstähle von Wärmepumpen zu verzeichnen. Obwohl es sich bisher um Einzelfälle handeln soll, wird die gesteigerte Nachfrage nach diesen Geräten und ihre Attraktivität für Diebe als besorgniserregend betrachtet. Es wird vermutet, dass das Ausmaß der Diebstähle weiter steigen wird, da die Geräte gerade besonders begehrt sind, weil die Nachfrage hoch und die Lieferzeiten lang sind. Was passiert im Falle eines Diebstahls?

Die Verbraucherzentrale Schleswig Holstein warnt davor, dass manche Eigentümer irrtümlich glauben, sie seien gegen Diebstähle voll abgesichert. Obwohl viele Wohngebäudeversicherungen den Schutz für fest eingebaute Elemente beinhalten, ist oft ungewiss, ob auch die Kabel und Rohrleitungen, die mit der Wärmepumpe verbunden sind, dazu zählen. Insbesondere wenn sich die Wärmepumpe nicht im, sondern vor dem Haus befindet, kann ein Diebstahl nicht standardmäßig über die bestehende Wohngebäudeversicherung abgesichert sein.

Ein Fall, den die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in einem Facebook-Beitrag schildert, betrifft eine Frau aus dem Kreis Steinburg. Ihre Wärmepumpe im Wert von 15.000 Euro wurde gestohlen, aber die Versicherung weigert sich, den Schaden zu bezahlen. Die Verbraucherzentrale erklärt:

„Da die Wärmepumpe nicht in der Gebäudeversicherung eingeschlossen war und sich nicht im Gebäude, sondern außerhalb des Hauses befand, bleibt die Frau auf den Kosten sitzen." Die Verbraucherschützer stellen klar, dass die Gebäudeversicherung die Kosten nur übernimmt, wenn die Wärmepumpe zusätzlich in der Versicherungspolice aufgeführt ist.

Es ist sinnvoll, sich eine schriftliche Bestätigung für den Versicherungsschutz der Wärmepumpe zu holen, um im Diebstahlsfall geschützt zu sein. Manchmal sei auch eine zusätzliche Versicherung nötig, um sich gegen Schäden durch Diebstahl, Frost oder Bedienfehler zu versichern.

Das neue Heizungsgesetz, das die Bundesregierung noch vor der Sommerpause verabschieden will, soll den Einsatz von Wärmepumpen in Neubauten fördern. Deshalb wird erwartet, dass diese Option immer häufiger gewählt wird.

Autor: Shabanna Heckelmann • 3.7.2023

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