Datenschutz
Tesla-Dashcams in der Grauzone des Datenschutzes?
Der Tesla Wächter-Modus zeichnet kontinuierlich Umgebungen auf und ist aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt. Dashcams sind begrenzte Beweismittel.

Die Elektrofahrzeuge von Elon Musks Firma Tesla sind mit einer Vielzahl von Kameras ausgestattet, die kontinuierlich aufzeichnen, manchmal auch unangenehme Momente. Es wird behauptet, dass Tesla-Mitarbeiter solche Videos intern zum persönlichen Vergnügen in Chatgruppen geteilt haben. In Kalifornie...
Die Elektrofahrzeuge von Elon Musks Firma Tesla sind mit einer Vielzahl von Kameras ausgestattet, die kontinuierlich aufzeichnen, manchmal auch unangenehme Momente. Es wird behauptet, dass Tesla-Mitarbeiter solche Videos intern zum persönlichen Vergnügen in Chatgruppen geteilt haben. In Kalifornien wurde deshalb sogar eine Sammelklage eingereicht. Doch wie ist die Lage in Deutschland?
Der Tesla Wächter-Modus zeichnet kontinuierlich die Umgebung auf und ist aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt. Im Vergleich dazu befinden sich Dashcams in einer rechtlichen Grauzone. Diese Frontscheiben-Videokameras filmen normalerweise während der Fahrt und überschreiben die Aufnahmen regelmäßig, außer bei bestimmten Ausnahmefällen wie Erschütterungserkennung. Die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht ist nur in begrenzten Einzelfällen erlaubt.
Ein Datenschutzbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Schmidt warnt: „Eine solche permanente und damit anlasslose Fertigung von Videoaufnahmen im öffentlichen Straßenverkehr ist grundsätzlich unzulässig. Das Sammeln von Beweismitteln für einen hypothetischen Unfall reicht als berechtigtes Interesse für die Nutzung derartiger Kameras und das Verarbeiten personenbezogener Daten nicht aus."
Ringspeichersystem zum Überschreiben und Löschen der Daten
Eine Möglichkeit, Dashcams datenschutzkonform zu nutzen, besteht darin, ein technisches Ringspeichersystem zu verwenden, das die vorhandenen Daten unmittelbar überschreibt und damit löscht. Ein Speicherzyklus von ca. 1-2 Minuten wäre für die Unfalldokumentation ausreichend, um etwa 30 Sekunden bis eine Minute vor und nach dem Unfallereignis zu speichern.
Tesla erklärt in seiner Online-Datenschutzerklärung, dass die Kameraaufnahmen anonym blieben und nicht mit dem Besitzer oder dem Fahrzeug verknüpft seien. Sieben ehemalige Mitarbeiter erklärten jedoch gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass das Computerprogramm, das sie bei der Arbeit verwendeten, den Standort der Aufnahmen anzeigen könnte.
In Deutschland gab es auch rechtliche Auseinandersetzungen wegen des "Wächter-Modus" (Sentry Mode). Der Verband der Verbraucherzentralen verklagte den Autobauer vor dem Landgericht Berlin wegen unzureichender Datenschutzaufklärung der Käufer.
Der Automobilklub empfiehlt, die Funktion Wächter-Modus (Sentry Mode) in den Fahrzeugeinstellungen des Teslas zu deaktivieren. Vor Fahrtantritt sollte man kontrollieren, ob der Modus auch wirklich ausgeschaltet ist.