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Bundesfinanzministerium über Bitcoin, Ethereum und Co.

Staking-Steuern in Deutschland: BMF sorgt für klarere Regeln bei Kryptowährungen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) schafft bei Steuern auf Krypto-Gewinne insbesondere bei Vorgängen wie Staking und Lending einheitlichere Regelungen.

Kryptowährungen
© Myst - Fotolia.com

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen ersten Leitfaden für Finanzverwaltungen veröffentlicht, der die Besteuerung von Kryptowährungen etwas einheitlicher regelt. Bisher ist bekannt und bleibt: Wer Kryptowährungen kauft, damit handelt und nach Verkauf einen Gewinn von über 600 Euro im Jahr...

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen ersten Leitfaden für Finanzverwaltungen veröffentlicht, der die Besteuerung von Kryptowährungen etwas einheitlicher regelt. Bisher ist bekannt und bleibt: Wer Kryptowährungen kauft, damit handelt und nach Verkauf einen Gewinn von über 600 Euro im Jahr erzielt, berichtet und zahlt in der Regel nach Einkommensteuerrecht ans Finanzamt. Verstreicht nach dem Kauf ein Jahr - ohne dass Sie damit handeln -, ist der Gewinn nach einer Veräußerung steuerfrei. So weit, so einfach: für Privatpersonen.

Was ist Staking und wie wird es nun besteuert?

Neben Kryptowährungen wie Bitcoin gibt es andere Coins bzw. Token, die das sogenannte Staking ermöglichen. Dabei können je nach Coin, Netzwerk, Technologie und dem zugrundeliegenden Finanzsystem regelmäßig „Rewards“ – also Belohnungen – ausgeschüttet werden, indem man seine Coins Dritten zur Verfügung stellt. Auch diese Rewards unterliegen der Steuerpflicht. Das ist beispielsweise möglich bei Cardano/ADA (für mehr ADA-Einheiten), NEO (für GAS) oder VeChain (für VTHO). Ethereum soll in Q3 folgen und auf GPU-Mining verzichten (mit ETH2 ist Staking schon möglich).

Staking-Steuern in Deutschland: Was gilt nun?

Bisher galt dafür, dass die zum Einsatz kommenden Kryptowährungseinheiten, die zur Gewinnerzeugung „gestaked“ werden, nicht mehr der einjährigen, sondern einer zehnjährigen Haltefrist unterliegen, bevor sie steuerfrei werden. Letzteres hat das Bundesministerium für Finanzen nun gekippt, wie ein Schreiben dokumentiert.

Folgende Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel wird hervorgehoben: „Bei Privatpersonen ist der Verkauf von erworbenen Bitcoin und Ether nach einem Jahr steuerfrei. Die Frist verlängert sich auch dann nicht auf zehn Jahre, wenn etwa Bitcoin zuvor für Lending genutzt wurden oder die Steuerpflichtigen beispielsweise Ether einem anderen für dessen Blockerstellung als Stake zur Verfügung gestellt haben.

Wer also beispielsweise ADA kauft und es in seiner Wallet fürs Staking nutzt, kann diese Coins nach einem Jahr steuerfrei verkaufen. Die bis zum Verkauf erhaltenen Rewards unterliegen weiterhin Regelungen, die im Einzelfall noch zu klären sind.

Das "Zwischenergebnis" des BMF bedarf noch weiterer Klärung, etwa zur richtigen Dokumentation der Einkünfte aus Staking. Dies soll später folgen.

Ist Staking als Privatperson überhaupt möglich?

Die Regelung gilt also für Privatpersonen, ebenso wie es bei den Themen Haltefrist und Freibetrag der Fall ist. Je nach Staking-Betrag, -Dauer und der Höhe der eingehenden Staking-Rewards könnte das Finanzamt Sie aber auch als gewerblich Tätige einstufen – insbesondere wenn Sie „mit der Absicht der Gewinnerzielung“ staken. Dann wären wieder andere Regelungen gefragt. Nicht zu verachten ist, dass Staking in der Regel betrieben wird, um ein passives Einkommen zu erzielen. Am besten ist es dann, sich in seiner individuellen Situation an einen Steuerberater oder eine -beraterin zu wenden.

Was passiert beim Staking? Wie werden Rewards besteuert?

Unklar ist und bleibt, wie die Rewards im Einzelfall bewertet und steuerrechtlich behandelt werden. Denn diese Belohnungen können auf unzählige Arten und Weisen von Finanzmechanismen entstehen.

In einem Fall können Nutzer ihre Coins für Liquidität zur Verfügung stellen, in anderen Fällen werden Krypto-Einheiten direkt verliehen (Lending) und mehr. Belohnungen können dann aus Gebühren für Transaktionen Dritter oder auch aus Handelsgewinnen von Börsen kommen (in der Regel zur Anpassung der Marktpreise).

Staking kann auch einfach zur Validierung von Blockchain-Daten dienen, indem ein Nutzer mit einem Rechner als Knotenpunkt einen großen Betrag als Sicherheit „parkt“ und dafür - ebenso aus fremden Transaktionsgebühren - entlohnt wird.

Binance-Anleitung

Autor: The-Khoa Nguyen • 12.5.2022

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