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Routenplaner-24.info: Warnung vor 576-Euro-Abofalle

Auf der Website routenplaner-24.info lauert eine teure Abofalle. Eine Verbraucherzentrale warnt und empfiehlt, im Fall der Fälle nicht zu zahlen.

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routenplaner-24.info-Screenshot
So sieht die Website routenplaner-24.info aus. Seriös geht anders!
© Screenshot: routenplaner-24.info

Schon am 2. September sprach die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt eine Warnung für die Website routenplaner-24.info aus. Ein Nutzer hatte dort eine Route eingegeben, für die er erst die gewünschten Details bekam, nachdem er sich mit einer E-Mail-Adresse registriert hatte. Dies wurde direkt von einer Zweijahresmitgliedschaft begleitet, für die im Voraus 24 Euro für jeden Monat der zwei Jahre fällig wurden: satte 576 Euro!

Das Geld sollte auf ein bulgarisches Konto überwiesen werden, die Betreiber – eine Firma namens OVD Online Content Limited aus München – schickten die Rechnung und drohten mit straf- und zivilrechtlichen Folgen, wenn der Betrag nicht beglichen würde. Die Verbraucherzentrale teilt mit, dass Betroffene nicht zahlen müssen. Dafür gibt es einfache Gründe.

Lesetipp: Whatsapp-Abofalle mit falschem H&M-Gutschein

Seit dem 1. August 2012 müssen Anbieter derartiger Abonnements einerseits deutlich darauf hinweisen, dass mit dem Klick eines Nutzers ein Vertrag zustande kommt. Andererseits muss der Nutzer auf einen ausreichend gekennzeichneten Knopf klicken können, bevor ein kostenpflichtiges Angebot bestätigt und wahrgenommen wird. Ein solcher Knopf müsste die Aufschrift „Kaufen“, „Kostenpflichtig bestellen“ oder ähnliches haben.

Lesetipp: Whatsapp-Schädling führt zu Abofalle

Beides ist im Fall der Website routenplaner-24.info nicht gegeben. Im Gegenteil: Der Hinweis auf eine Mitgliedschaft verbirgt sich auf der Startseite weit unten in einer Randspalte, zu der der Nutzer erst scrollen müsste. Der Nutzer wird für das Abgreifen der E-Mail-Adresse (samt automatischer Mitgliedschaft) sogar mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel gelockt, wie aktuell auf Mimikama.at zu sehen ist. Festzuhalten bleibt: Flattert eine solche Rechnung bei Ihnen ins Haus, ignorieren Sie sie – auch die späteren Mahnungen. Wie der Aufklärungsblog richtig schreibt, sitzt der Anbieter „im Grunde selbst auf dem heißen Stein“.

15.9.2015 von The-Khoa Nguyen

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