Informationsfreiheit
Datenschutzprobleme mit Google Analytics ausgeräumt?
Mit deutlicher Freude teilt Google mit, dass in den Gesprächen mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eine gemeinsame Erklärung zum beanstandungsfreien Betrieb von Google Analytics erreicht wurde. Die Gespräche um den gesetzeskonformen Einsatz von Google Analytics wurden seit Ende 2009 geführt.
Google Analytics ist ein Web-Analysetool für Webseitenbetreiber, um die Nutzer-Aktivitäten auf ihren Websites zu ermitteln, zu protokollieren und an Google zu übertragen.
Während Google verständlicherweise die Meinung vertrat, mit Analytics nicht gegen das deutsche und europäische Datenschutzrecht zu verstoßen, hatten deutsche Datenschutzbehörden dazu eine abweichende Auffassung. Jetzt seien von Google einige Verbesserungen eingebaut und damit die Bedenken ausgeräumt worden, teilt Google mit. Gleichzeitig wird erlälutert, welche Maßnahmen beim Einsatz von Google Analytics durch die Webseitenbetreiber durchzuführen sind: Es sollte die IP der Nutzer nur in verstümmelter Form gespeichert und der Einsatz von Google Analytics in den Datenschutzbestimmungen angeführt werden. Gleichzeitig sollte der Betreiber auf die Möglichkeit der Deaktivierung der Analytics-Funktionen mittels Browser-Plugin hinweisen. Diese Plugins sind inzwischen für alle großen Browser verfügbar.
Die Datenschutzbehörde hingegen erklärt, dass nicht Google, sondern die jeweiligen Webseitenbetreiber für die Einhaltung der Bestimmungen zuständig sind. Die Verantwortung ist also gewissermaßen nach unten delegiert worden. Die Arbeit sei "nicht abgeschlossen". Besonders "werden die ausstehende Umsetzung der E-Privacy-Richtline, aber auch die Einführung von IPv6 neue Schritte erfordern."
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