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Warnung vor Betrug

Lotto 49: Vorsicht bei scheinbar echter Gewinnbenachrichtigung

Ein aktuelles Schreiben der Lotto 49 Deutschland GmbH ist Betrug. Das Unternehmen tarnt sich mit offiziellen Firmenadressen und einer echt wirkenden Website.

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Vorsicht: Beim Lotto lockt der hohe Gewinn, das wissen auch Betrüger!
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Wer einen vorgeblichen Gewinnbescheid von einer Lotto 49 Deutschland GmbH erhält, sollte das Schreiben ignorieren. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor einer Betrugsmasche, die zwar alt, durch bestimmte Täuschungen jedoch hochgefährlich werden kann. Angeblich habe der...

Wer einen vorgeblichen Gewinnbescheid von einer Lotto 49 Deutschland GmbH erhält, sollte das Schreiben ignorieren. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor einer Betrugsmasche, die zwar alt, durch bestimmte Täuschungen jedoch hochgefährlich werden kann. Angeblich habe der Nutzer 90.000 Euro im Lotto gewonnen. Ähnlich wie bei anderen Fällen, die bereits seit langer Zeit Verbraucher plagen, sollen die Glücklichen jedoch vorab einen Betrag von 4,5 Prozent der Gewinnsumme (4.050 Euro) überweisen, damit der Gewinn transferiert werden kann. Bei solchen Aufforderungen werden erfahrenere Nutzer in der Regel keinen Finger rühren. Doch nicht jeder Mensch ist sich der gängigen Abzockmaschen bewusst.

Lesetipp: Schutz gegen Abzocke im Netz

Angeblich soll eine Firma namens Internationale Transport & Security GmbH aus Leonding mit der Lotto 49 Deutschland GmbH zusammenarbeiten, um den Transfer des Gewinns sicherzustellen. Wer sich nun berechtigterweise aus Vorsicht die Firma Lotto 49 ansieht, soll laut den Verbraucherschützern auf echte Firmenadressen der staatlichen Westdeutschen Lotterie stoßen. Auch die zugehörige Website sehe dem Original täuschend ähnlich. Unerfahrene Nutzer können also trotz deutlicher Vorzeichen auf den Betrug hereinfallen und den gewünschten Betrag in Erwartung auf den Gewinn überweisen – und somit verlieren.

Sind Nutzer bereits auf den Trick reingefallen, ist es nicht leicht, wieder an sein Geld zu kommen. Die eigene Bank und die Behörden müssten eingeschaltet werden. Wir können daher nur raten, sich bei entsprechenden Schreiben und Aufforderungen der Gefahr bewusst zu werden. Wie die Verbraucherzentrale NRW schreibt, wird es einen Gewinn aller Voraussicht nach nicht geben. Überweisen Sie keinesfalls den geforderten Betrag. Keine Lotteriegesellschaft bittet Gewinner erst zur Kasse, bevor ein Geldgewinn ausgezahlt wird.

Im Netz häufen sich Beschwerden wegen Lotto 49. Neben Schreiben nerven Nutzer auch Telefonanrufe, nachdem sie sich auf der Webseite des Unternehmens zum Spielen angemeldet haben. Wer Lotto online spielen möchte, der sollte die Tipps in unserem just verlinkten Ratgeber befolgen.

Autor: The-Khoa Nguyen • 30.9.2015

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