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Internetrecht

Facebook: Rechtsanwaltskanzlei antwortet auf Datenschützer

Kaum drohen die Datenschützer von Schleswig-Holstein mit Bußgeldern für Facebook-Buttons, schon erklärt die auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke, wie man den Facebook-Hinweis rechtssicher auf den Seiten platziert.

Foto A Solmecke
Foto A Solmecke
© RA Solmecke WBS-Law

Wie berichtet, fordert das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (UDL) alle Stellen in Schleswig-Holstein dazu auf, umgehend ihre Fanpages bei Facebook und den "Gefällt mir"-Button auf den Homepages zu entfernen, sonst drohen bis zu 50.000 Euro Strafe.Nicht nur für ...

Wie berichtet, fordert das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (UDL) alle Stellen in Schleswig-Holstein dazu auf, umgehend ihre Fanpages bei Facebook und den "Gefällt mir"-Button auf den Homepages zu entfernen, sonst drohen bis zu 50.000 Euro Strafe.

Nicht nur für Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein bedeutet das Handlungsbedarf. Wer den Facebook-Gefällt-mir-Button weiter nutzen will, muss ihn auch technisch rechtswirksam einbinden. Die einzig mögliche Einbindung sieht nach Ausführungen von RA Solmecke aus der auf Medienrecht spezialisierten Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke derzeit wohl so aus: Der Gefällt-mir-Button wird zunächst ohne Funktionalität als reines Bild auf einer Webseite eingebunden. Erst mit dem Klick auf dieses Bild wird dann der eigentliche Like-Button mit seiner vollen Funktionalität nachgeladen. Eine solche technische Einbindung führt dazu, dass die Nutzerdaten nicht per se an Facebook übertragen werden. Vielmehr aktiviert der Nutzer die Übertragung bewusst selbst. Er hat dann auch vorher die Möglichkeit, die dazugehörige Datenschutzbestimmung zur Kenntnis zu nehmen und sich genau zu überlegen, ob er den Button aktivieren möchte oder nicht. Ein Muster für eine solche Datenschutzbestimmung ist auf der Seite zu finden.

Die oben beschriebene Lösung nutzt bereits der Radiosender SWR3. In den dortigen Datenschutzbestimmungen heißt es dazu: "Für die Gefällt-mir- (Facebook) und +1-Knöpfe (Google) - die du unter vielen Seiten findest - haben wir eine zweistufige Lösung eingerichtet: Damit du bei einer Seite auf SWR3.de 'Gefällt mir' oder '+1' drücken kannst, musst du erst auf den Button klicken und ihn aktivieren; nur dann wird eine Verbindung mit den Facebook- oder Google-Servern aufgebaut und du kannst mit einem zweiten Klick den Beitrag deinen Freunden empfehlen."

Autor: Beate Rother • 19.8.2011

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