Soziale Netzwerke
Facebook & Co: AGBs unter der Lupe
Wer bei Facebook Fotos einstellt, gibt für alle Zeiten sämtliche Rechte an den Bildern ab. So heißt es oft. Aber stimmt das wirklich? Und wie sieht das bei den anderen sozialen Netzwerken aus? Eine sechsteiligen Serie im Web gibt Auskunft.

Wer Mitglied eines sozialen Netzwerks wird, akzeptiert damit auch die Nutzungsbedingungen der Betreiber. Die seitenlangen juristischen Ausführungen liest sich nur leider niemand durch. Und so akzeptieren Millionen Nutzer in der Regel blind, was ihnen in den AGBs vorgeschrieben wird. Nur einige Flos...
Wer Mitglied eines sozialen Netzwerks wird, akzeptiert damit auch die Nutzungsbedingungen der Betreiber. Die seitenlangen juristischen Ausführungen liest sich nur leider niemand durch. Und so akzeptieren Millionen Nutzer in der Regel blind, was ihnen in den AGBs vorgeschrieben wird. Nur einige Floskeln aus den Nutzungsbedingungen schaffen es auf Umwegen ins Bewusstsein der Anwender. So hält sich hartnäckig die Aussage, dass etwa Facebook-Nutzer alle Rechte an den eingestellten Fotos unwiderruflich an das Netzwerk übertragen.
Es ist ebenso interessant wie wichtig, sich mit den verschiedenen AGB-Abschnitten der sozialen Netzwerke auseinanderzusetzen, um herauszufinden, welche Netzwerke die meisten Defizite im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit ihrer Nutzungsbedingungen aufweisen und welche sich einer rechtskonformen Lösung annähern. Einige der in den AGB aufgestellten Bedingungen sind empörend, andere rechtlich nicht durchsetzbar, wieder andere eindeutig auf den amerikanischen Einzugsbereich abzielend. Es gibt aber auch Netzwerke, die ihre Hausaufgaben gemacht haben, was den Datenschutz und andere Kritikpunkte anbelangt.
Die "Serie zu Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke" besteht aus sechs Teilen. Jeweils ein Teil der Serie beschäftigt sich mit einem der Netzwerk
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der sechste Teil stellt das Fazit vor. Erstellt hat die Analysen der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke.