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Autorenstreik beendet: Diese Verbesserungen gibt's
Nachdem die Writers Guild of America am Sonntag einen bedeutenden Fortschritt meldete, ging der Autorenstreik in der Nacht auf Mittwoch erfolgreich zu Ende.

In der Nacht auf Mittwoch wurde der Autorenstreik offiziell beendet. Die Gremien der WGA West und WGA East (Writers Guild of America) haben am Dienstag einem vorläufigen Vertrag zugestimmt, der Anfang Oktober noch von den Mitgliedern abgesegnet werden muss: Dies dürfte aber nur Formsache sein. Wie...
In der Nacht auf Mittwoch wurde der Autorenstreik offiziell beendet. Die Gremien der WGA West und WGA East (Writers Guild of America) haben am Dienstag einem vorläufigen Vertrag zugestimmt, der Anfang Oktober noch von den Mitgliedern abgesegnet werden muss: Dies dürfte aber nur Formsache sein. Wie dwdl.de schreibt, dürfte es wegen des Streiks der Schauspielerinnen und Schauspieler aber noch dauern, bis Dreharbeiten an heiß erwarteten Projekten beginnen können.
Autorenstreik: Was wurde ausgehandelt?
Die Alliance of Motion Picture and Television Producers (AMPTP) und die WGA haben sich zu Beginn auf eine bessere Ausstattung und eine Mindestbeschäftigungsdauer geeinigt. Zu nennen sind auch mögliche Beteiligungen bei "Kassenschlagern" und Leitplanken für den Einsatz von KI.
- Serien mit mindestens sechs Episoden bedürfen sechs Beschäftigten. Jede Serienproduktion benötigt mindestens drei Autoren oder Autorinnen auf Senior-Level inklusive Showrunnern. Je nach Episodenanzahl können drei bis sechs weniger erfahrene Personen dazu kommen. Ist ein einzelner Exklusivautor oder eine einzelne Exklusivautorin vorgesehen, kann es Ausnahmen geben.
- Zwei Drehbuchautorinnen oder -autoren und der Showrunner sollen bei einem Projekt für mindestens 20 Produktionswochen beschäftigt werden. Ausnahme: Die Produktion ist kürzer. In der Entwicklungsphase der Serie gelten zehn Wochen als Mindestdauer.
- Für Streaming-Erfolge gibt es nun Bonuszahlungen von 9.000 bis 16.400 US-Dollar pro Episode oder 40.500 US-Dollar bei Spielfilmen. Weitere Beteiligungen gibt es für Erfolge im Ausland. Die Auszahlung greift bei folgenden Voraussetzungen: Ist das Budget einer Produktion entsprechend hoch, müssen mindestens 20 Prozent der Abonnentinnen und Abonnenten eines Dienstes innerhalb von 90 Tagen nach Veröffentlichung den Stream gesehen haben.
- KI-generierte Inhalte dürfen nicht die Credits oder Rechte eines Autors oder einer Autorin untergraben. Sie darf kein literarisches Material schreiben oder umschreiben.
- Der Einsatz von KI ist für Mitglieder der WGA freiwillig. Unternehmen dürfen den Einsatz nicht erzwingen.
- Unternehmen müssen die Mitglieder darüber informieren, wenn KI-generiertes Material zur Verfügung gestellt wird.
- Die Werke der Autorinnen und Autoren dürfen zum Training von KI-Tools verwendet werden.
Informationen auf dem Stand vom 25.09.2023
Wie die Writers Guild of America (WGA) bekannt gibt, wurde in den Verhandlungen zwischen der Autoren-Gewerkschaft und der Alliance of Motion Picture and Television Producers (AMPTP) ein Durchbruch erreicht. Es sollen Einigungen in allen relevanten Punkten erzielt worden sein. Bisher sind die Details aber erst mündlich beschlossen und müssen noch in ein allgemeines Vertragswerk überführt werden, das mit dem Namen MBA 2023 (Master Basic Agreement) betitelt wird.
Ziele der Gewerkschaft sind unter anderem mehr Gerechtigkeit bei Themen wie Entlohnung, Krankenversicherung und eine klarere Regulierung von KI-erstellten Inhalten. Aus dem Schreiben der WGA lassen sich trotz fehlender Details immerhin Infos zum weiteren Prozess entnehmen.
Derzeit ist es Aufgabe der WGA sicherzustellen, dass alle vereinbarten Punkte in den endgültigen Vertragsbedingungen festgehalten werden. Obwohl man gerne die Details der Vereinbarung teilen würde, ist dies erst möglich, sobald die letzten Formalitäten erledigt sind.
Sobald die Vereinbarung in Form eines Memorandums mit der AMPTP abgeschlossen ist, wird das Verhandlungskomitee darüber abstimmen, ob es die Vereinbarung empfiehlt und sie zur Genehmigung an den Vorstand und den Rat weiterleitet. Anschließend werden der Vorstand und der Rat über eine Vertragsratifizierung durch die Mitgliedschaft abstimmen.
Sollte dies genehmigt werden, würden Vorstand und Rat auch über das Ende des Streiks zu einem bestimmten Datum und Zeitpunkt abstimmen (noch festzulegen), vorbehaltlich der Ratifizierung. Dies würde den Autoren ermöglichen, während der Ratifizierung wieder an die Arbeit zu gehen, beeinflusst jedoch nicht das Recht der Mitgliedschaft, über die Vertragsgenehmigung endgültig zu entscheiden. Der Streik ist bis zum finalen Abschluss nach wie vor in Kraft. Es wird also noch ein bisschen dauern, bis die Arbeit an den nächsten potenziellen Kino- und Streaming-Blockbustern weitergeht.