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Adblock Plus: Gericht verbietet bezahlte Whitelist

Das Oberlandgericht in Köln hat zwei Urteile zu Werbeblockern wie AdBlock Plus gefällt. Diese sind weiterhin erlaubt. Bezahltes Whitelisting soll jedoch zukünftig verboten sein.

Ein Gericht verhängt ein Facebook-Verbot wegen sexueller Nötigung im Netz.
Es gibt neue Urteile zu Online-Werbeblockern.
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Der Axel-Springer-Verlag hatte vor dem Oberlandesgericht in Köln Einspruch gegen ein bereits gefälltes Urteil zum AdBlock Plus der umstrittenen Eyeo GmbH erhoben. Das Landgericht in Köln hat dann am vergangenen Freitag zwar festgesetzt, dass der Einsatz von Adblockern weiterhin erlaubt ist. Der V...

Der Axel-Springer-Verlag hatte vor dem Oberlandesgericht in Köln Einspruch gegen ein bereits gefälltes Urteil zum AdBlock Plus der umstrittenen Eyeo GmbH erhoben. Das Landgericht in Köln hat dann am vergangenen Freitag zwar festgesetzt, dass der Einsatz von Adblockern weiterhin erlaubt ist. Der Verlag ging aber nicht total erfolglos aus den neuen Verhandlungen.

Die Eyeo GmbH, welche das Programm Adblock Plus herstellt, muss Webseiten des Axel-Springer-Verlags kostenlos in das sogenannte Acceptable-Ads-Programm aufnehmen. Vor kurzem wurde ein Paragraf zum Verbraucherschutz eingeführt, durch den dieses Urteil möglich wurde.

Viele Webseiten im Internet finanzieren sich zu einem Großteil durch die dort geschaltete Werbung. Dabei sind Adblocker, die dem Endverbraucher die Inhalte werbefrei anzeigen, ein Hindernis. Den Unternehmen wird durch Werbeblocker eine wichtige Finanzierungs-Quelle genommen.

Die Eyeo GmbH hat zusammen mit Adblock Plus sogenannte Acceptable-Ads (akzeptierte Werbung) eingeführt. Dadurch werden Anzeigen bestimmter, zahlender Webseitenbetreiber deaktiviert. Für dieses Whitelisting zahlen derzeit etwa 70 große Firmen viel Geld. Auch Google soll unter ihnen sein und bereits 25 Millionen Euro an Eyeo gezahlt haben.

Das hat der Axel-Springer-Verlag beklagt. Dabei bezog sich der Verlag auf den kürzlich eingeführten Paragrafen 4a. Dieser regelt den Verbraucherschutz und besagt, dass geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern oder anderen Marktteilnehmern verboten sind. Deshalb ist es nicht mehr erlaubt, dass Eyeo für die Aufnahme in ihr Whitelisting-Programm Geld fordert. Der Axel-Springer-Verlag verlangte, dass seine hauseigenen Webseiten kostenlos in das Acceptable-Ads-Programm mitaufgenommen werden. Das Gericht stimmte dem Verlag zu.

Lesetipp: AdBlocker anpassen – so geht’s

Sollten andere Firmen dem Beispiel dieses Falles folgen, verliert Eyeo viele zahlende Kunden. Unternehmen, die bereits auf der Acceplable-Ads-Liste stehen, könnten sich ebenfalls auf den Verbraucherschutz beziehen und der Klage des Springer-Verlags folgen.

Autor: Maureen Beck • 27.6.2016

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