Teil 2: Rundfunkgebühren für den PC
- Rundfunkgebühren für den PC
- Teil 2: Rundfunkgebühren für den PC
Die neue Geldquelle für ARD und ZDF, für die die GEZ 2005 übrigens 7,1 Milliarden Euro eintrieb, entdeckten Juristen schon vor Jahren. Bereits bei der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages 2005 war von der grundsätzlichen "Rundfunkeignung" der Internet-PCs die Rede. In Privathaushalten trifft di...
Die neue Geldquelle für ARD und ZDF, für die die GEZ 2005 übrigens 7,1 Milliarden Euro eintrieb, entdeckten Juristen schon vor Jahren. Bereits bei der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages 2005 war von der grundsätzlichen "Rundfunkeignung" der Internet-PCs die Rede. In Privathaushalten trifft die neue Gebühr vor allem Rundfunkverächter wie Alexander B.: Wer seinen Obolus für Radio oder Fernseher bereits brav entrichtet, für den gelten Computer oder UMTS-Handy als nicht extra gebührenpflichtiges Zweitgerät. Auch angestellte oder verbeamtete Lehrer, die am Privat- Computer ihren Unterricht vorbereiten, zahlen nicht extra - und auch nicht ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder. Immer vorausgesetzt, sie sind mindestens mit einem Radio bei der GEZ angemeldet.

Selbstständige Lehrkräfte dagegen sind genauso betroffen wie Freiberufler. Aufpassen sollten zudem alle, die unverheiratet zusammenleben: Zahlt einer der Partner die Rundfunkgebühren, ist beim anderen in der Regel nichts extra zu holen. Nutzt er jedoch in der Wohnung einen eigenen PC, wird dieser extra gebührenpflichtig. Auch selbst verdienende Mitbewohner wie Kinder oder Großeltern müssen dann unter Umständen für ihre eigenen Computer zahlen. Übrigens sind auch aktuelle Spielkonsolen onlinefähig und damit deren Besitzer potenzielle GEZ-Opfer.
Ob mit dem PC tatsächlich über das Internet Radio gehört wird, ist übrigens völlig egal: "Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird", heißt es auf den Webseiten der GEZ, "Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann."

Selbst Telefonanschluss oder DSL-Zugang sind nach Interpretation der GEZ nicht nötig - schließlich ließe sich der PC mittels Handy flott zum Radio umfunktionieren. Im Prinzip bedeutet das: Jeder Rechner ist irgendwie internetfähig. "Die GEZ möchte, dass jeder multimediafähige Computer betroffen ist", beobachtet der Solinger Rechtsanwalt Christoph Strieder, "Ich halte das Verfahren, wie es sich zurzeit darstellt, für verfassungsrechtlich nicht zulässig." Der Jurist rät, Gebührenbescheide der GEZ nicht klaglos hinzunehmen: "Ich bin ja selbst davon betroffen und werde mich wehren!" Eines ist also schon sicher: Die neue Gebühr wird die Gerichte beschäftigen.