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Start von "Street View" in Deutschland

So wehren Sie sich gegen Googles "Street View"

Im November soll es so weit sein: Dann möchte Google seine Street-View-Funktion in Google Earth auch für Deutschland zur Verfügung stellen. In 20 Städten ist die virtuelle Straßenbegehung dann möglich. Wir erläutern, wie Sie rechtzeitig Ihre Privatsphäre schützen.

Autor: Jörg Knitter • 11.8.2010 • ca. 2:25 Min

Google Street View, Google Earth, Datenschutz, Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht, Widerspruch
Google Street View, Google Earth, Datenschutz, Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht, Widerspruch
© Google

Die Funktion "Street View" in Google Earth ist an sich eine feine Sache: Sie können nach New York reisen, und wenn Sie in den "Ebenen" links unten die Option "Street View" anklicken, sehen Sie nicht nur von oben auf die Stadt, sondern können ihren Straßenzügen durch Klick auf die Fotoapparat-Ico...

Die Funktion "Street View" in Google Earth ist an sich eine feine Sache: Sie können nach New York reisen, und wenn Sie in den "Ebenen" links unten die Option "Street View" anklicken, sehen Sie nicht nur von oben auf die Stadt, sondern können ihren Straßenzügen durch Klick auf die Fotoapparat-Icons folgen. Dank der Panoramabilder können Sie sich in alle Richtungen drehen, noch oben und nach unten schauen. Gleiches gilt für Städte wie London und Paris. In Frankreich hat Google sogar die Erlaubnis bekommen, Disneyland zu fotografieren.Sie können sich also nicht nur ein Bild von oben machen, sondern sind jetzt auch mitten drin, sehen Gebäude und Sehenswürdigkeiten, als würden Sie direkt davorstehen. Neben der 2D-Sicht von oben bzw. Panoramio-Bildern von Nutzern und den 3D-Gebäuden soll Ihnen also eine dritte Möglichkeit zur Verfügung stehen, sich ein Bild von unserer Erde zu machen.

Kritik

Screenshot von www.streetviewfun.com
Zahlreiche Websites wie StreetViewFunny.com oder StreetViewFun zeigen skurrile Street-View-Schnappschüsse.
© www.streetviewfun.com

Nicht zu Unrecht wird jedoch Kritik laut. Denn natürlich werden nicht nur Gebäude, Sehenswürdigkeiten und Landschaften fotografiert, sondern auch Passanten und Fahrzeuge mit ihren Kennzeichen. So kam es direkt nach dem Start des Dienstes in den USA zu ersten negativen Reaktionen: Personen wurden in peinlichen Situationen aufgeschnappt und konnten dabei eventuell sogar eindeutig identifiziert werden. Auch Autokennzeichen konnten darauf hinweisen, dass sich Personen an Orten befanden, wo man sie nicht vermutete.Google reagierte und entwickelte Programme, die Gesichter auf den Bildern erkennen und unkenntlich machen sollte. Gleiches gilt für Autokennzeichen. Tragen Sie jedoch am Tag der Street-View-Aufnahme besonders exklusive Kleidung oder fahren einen Wagen mit einem vielleicht besonders außergewöhnlichen Aussehen, nützt das natürlich wenig. Zudem wissen Sie nicht, wann Sie fotografiert werden bzw. worden sind, wenn Sie nicht auf die umherfahrenden Fahrzeuge mit antennenähnlichem Aufbau auf dem Dach (siehe Vorspann-Bild) achten bzw. geachtet haben.Selbst wenn Sie denken, es gibt keine peinlichen Situationen in Ihrem Leben: Haben Sie nicht vielleicht doch bedenken, dass Einbrecher Ihr Haus über Street View ausspionieren könnten? Dass sich Ihr zukünftiger Arbeitgeber vorher über Ihre Wohnverhältnisse vom Schreibtisch aus informiert?

Gegenwehr

Hier startet Google Street View

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Mit den deutschen Datenschutzbehörden hat sich Google dahingehend geeinigt, dass der Suchmaschinen-Primus in den nächsten Wochen auf seiner Website https://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview eine Meldefunktion implementiert, die es jedem ermöglicht, gegen die Aufnahme seines Gebäudes Widerspruch einzulegen - das gilt sowohl für Mieter, als auch Eigentümer. Wer den schriftlichen Weg bevorzugt, bekommt auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auch einen Musterwiederspruch im PDF-Format . Laut Google muss der Widerspruch vom Betreffenden selbst eingelegt werden oder im Rahmen einer konkreten Stellvertretung. Eine ganze Gemeinde kann daher nur dann Widerspruch einlegen, wenn sie von allen Bürgern dazu beauftragt worden ist.Öffentliche Gebäude und Firmen sind von dieser Regelung ausgeschlossen, da ihre Abbildung, so Google, z.B. zu Navigationszwecken von allgemeinem Interesse sei und mit ihren Aufnahmen keine Persönlichkeitsinteressen verletzt würde.Bis zum Start in Deutschland möchte Google zudem eine Funktion implementieren, mit der Sie Street-View-Bilder melden können, auf denen wider Erwarten doch Gesichter, Kennzeichen oder andere unpassende Details zu erkennen sind. Google möchte dazu einen Button "Ein Problem melden" am linken unteren Reand des Bildfensters einblenden lassen, der auf Klick ein entsprechendes Meldeformular öffnet.