Ratgeber Download
So laden Sie legal günstige MP3s
Wir zeigen Ihnen wo Sie ganz legal schon für 7 Cent pro MP3 Songs runterladen können und auf was Sie achten sollten.

Jetzt sind sie wieder da, die günstigsten MP3-Shops der Welt. Sie heißen mp3million.com , gomusicnow.com , melodishop.com , mp3sale.ru oder iomoio.com . Die Preisspanne beträgt zwischen 7 und 13 Cent pro Song. Kauft man ein ganzes Album, gibt es meistens sogar noch einen Rabatt von bis zu 20 Prozent. Damit sind sie erheblich günstiger als bei deutschen Anbietern. Ein Beispiel: Die aktuelle Doppel-CD Bravo Hits 77 kostet bei Amazon 17,99 Euro, bei gomusicnow.com 5,63 Euro.
Heruntergeladen werden übliche MP3-Dateien mit einer Datenrate von 256 kbit/s, was dem allgemeinen Standard entspricht. Die Musikdateien lassen sich dann wie gewohnt auf jedem MP3-Player wiedergeben oder in iTunes einbinden. Das Angebot ist auf den westlichen Geschmack zugeschnitten. Rock und Pop dominieren, sämtliche Hits der aktuellen Charts finden sich in den Shops wieder.
So funktioniert's
Um bei den Musikdiensten einkaufen zu können, muss man sich zunächst anmelden. Dazu genügt in der Regel eine gültige Mail-Adresse und ein Passwort. Ein Tipp: Um eventuellem Spam vorzubeugen, verwenden Sie anonyme Wegwerf-Mailadressen, wie zum Beispiel von Hotmail oder einem anderen Anbieter. Sie benötigen die Mail-Adresse nur ein Mal, um Ihre Anmeldung mit einem Bestätigungslink abzuschließen.
Im Gegensatz zu iTunes oder Musicload werden die Songs nicht einzeln bezahlt, sondern der Käufer muss ein Guthabenkonto auf der Webseite einrichten. Das funktioniert mit gängigen Kreditkarten. Fast alle Webseiten unterstützen VISA-Karten, einige auch Mastercard. Der Nutzer überträgt mindestens 15 US-Dollar auf sein Konto. Überweist er mehr, gibt es in vielen Fällen noch einen Bonus in Form von zusätzlichen Download-Guthaben.
Die gekauften Songs werden dann von dem Konto abgebucht, bis es wieder leer ist. Dann muss der Käufer neues Geld überweisen, um weiter shoppen zu können. Man geht also in Vorleistung und ruft dann sein Guthaben Stück für Stück ab. Das ist das Hauptgeschäftsmodell dieser Webseiten, da sie mit dem nicht verbrauchten Geld arbeiten, ähnlich wie eine Bank mit dem Guthaben auf Ihrem Girokonto.
Wenn Sie Ihre Kreditkartendaten nicht auf einer russischen Seite hinterlassen wollen, empfehlen wir so genannte Prepaid-Kreditkarten. Lesen Sie dazu den Kasten rechts. Bei unseren Recherchen zu dem Artikel haben wir jedoch keine bekannten Fälle eines Kreditkartenmissbrauchs durch die Billiganbieter feststellen können.
Die Webseiten sind alle in Englisch, jedoch sehr übersichtlich und leicht zu verstehen. Man kann nach Artist, also dem Künstler, nach einem bestimmten Lied oder nach einem ganzen Album suchen. Fast alle Seiten bieten außerdem die aktuellen Charts aus USA, Deutschland oder England als Suche an.
Dann heißt es nur noch, die gewünschten Songs oder das Album auswählen und herunterladen. In den meisten Fällen wird neben den Songs auch gleich noch das CD-Cover mitgeliefert. Die Musikdateien befinden sich dann auf der heimischen Festplatte und können in iTunes, Media Player oder im Heimnetzwerk abgespielt werden.
Legal oder illegal?
Alle Webseiten verweisen darauf, dass sie dem ukrainischen Urheberrecht unterliegen und die Regelungen einhalten. Besitzen sie damit auch das Recht, ihre Songs deutschen Kunden anzubieten? Über diese Frage wird heftig gestritten, die Musikindustrie verneint das. Es gibt jedoch derzeit keine Rechtsprechung, die die Angebote als verboten erklärt. Es ist auch nicht Ihre Aufgabe als Kunde, über die Rechtmäßigkeit der Seite zu befinden.
Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz darf ein Nutzer eine Mediendatei zum privaten Gebrauch vervielfältigen - also auch herunterladen -, sofern die Datei nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt. Offensichtlich rechtswidrig sind die Angebote der Billiganbieter nach Auffassung vieler Juristen nicht, zumal der Käufer für die Songs ja bezahlt.
Wäre das Angebot nur in der Ukraine oder Russland erlaubt, wäre es zudem ein Leichtes, den Zugang von Deutschland aus zu verhindern. Auf YouTube erleben das die Nutzer ständig, wenn statt des gewünschten Musikvideos nur der Text erscheint "Das Angebot ist in Ihrem Land nicht verfügbar".
Wenn aus Grau Schwarz wird
Selbst wenn die Shops sich im Graubereich der derzeitgen Rechtsprechung bewegen, verboten sind sie derzeit in Deutschland nicht. Nach unseren Recherchen und Gesprächen mit versierten Juristen droht dem Käufer rechtlich keine Gefahr - die neuen Discount-Portale für Musik sind also eine echte legale Alternative.
Und natürlich nicht zu verwechseln mit den zahlreichen osteuropäischen Gratis-Musikportalen, denn bei letzteren wird aus der Grau- ganz schnell eine verbotene Zone und Sie könnten straf- und zivilrechtlich belangt werden. Außerdem stecken diese Angebote voll mit Schad-Software, was Ihnen nach unseren Erfahrungen bei den derzeit legalen Angeboten kaum passieren kann.
Interview mit Malte Magold

PCM: Sind die Billig-Angebote MP3Million, melodi-shop etc. illegal?
Magold: Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden - zum einen, weil das immer auch eine Frage des jeweiligen nationalen (Urheber-)Rechts der Länder ist; zum anderen, weil aus dem Webauftritt heraus nicht rechtssicher gefolgert werden kann, ob die hinterlegten rechtlichen Angaben auch zutreffen. Was jedoch gesagt werden kann, ist, dass die Seiten einen durchaus legalen Anschein erwecken.
PCM: Ist es Aufgabe des Kunden, die Rechtmäßigkeit festzustellen?
Magold: Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Kunden, die Rechtmäßigkeit eines solchen Portals zu prüfen. Dieser Grundsatz findet seine Grenzen allerdings dort, wo der Kunde einen Download auf einem Portal startet, welches "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage(n) verwendet" (§ 53 Abs. 1 UrhG).
Von offensichtlich rechtswidriger Herstellung der Vorlage ist dann auszugehen, wenn ein Kopierschutz überwunden werden muss oder ein Werk schon vor seiner offiziellen Veröffentlichung online zugänglich gemacht wird. Offensichtlich rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung liegt insbesondere dann vor, wenn der Download im Rahmen einer Online-Tauschbörse ("peer-to-peer-Netzwerk") erfolgt.
PCM: Muss ein Käufer in Deutschland rechtliche Folgen fürchten, z.B. Abmahnungen?
Magold: Es erscheint unwahrscheinlich, dass dem Käufer dieser Shops in Deutschland rechtlich etwas zustößt - auch wenn es hier, in Ermangelung gerichtlicher Präzedenzfälle, keine letzte Sicherheit gibt. Diesen Portalen ist nämlich gemein, dass sie
- einen seriösen Eindruck machen und die rechtliche Zulässigkeit auch noch ausdrücklich behauptet wird,
- einen - wenn auch günstigen - entgeltlichen Datei-Download ohne jeglichen Tauschmechanismus vorsehen und
- von namhaften Kreditkartenunternehmen (AmEx, VISA; Mastercard) unterstützt werden.
Angesichts dieser Umstände kann nach meiner persönlichen rechtlichen Überzeugung kaum davon ausgegangen werden, dass es sich hier um Portale handelt, die für jedermann erkennbar rechtswidrig agieren.
Genau diese "offensichtliche Rechtswidrigkeit" aber wäre nach § 53 UrhG Voraussetzung dafür, dass hier eine Abmahnung oder ein anderweitiges Vorgehen gegen den privat agierenden Käufer Erfolg haben könnte.
Fazit: Es handelt sich hier zwar um eine rechtliche Grauzone, allerdings um eine "sehr hellgraue".