Neue Regelungen bei Onlineshops
Was als Schutz von Verbrauchern gegen Kostenfallen im Internet gedacht war, trifft nun alle Online-Händler. Jeder muss reagieren und seinen Online-Shop anpassen - mal wieder.

Fast jeder kennt sie aus den Medien oder ist sogar selbst schon einmal hineingetappt - die so genannten Abofalle. Bei diesem schon seit einigen Jahren bestehenden Geschäftsmodell werden Internetseiten in der Weise gestaltet, dass sie kostenlose Waren oder Dienstleistungen anzubieten scheinen.Das pe...
Fast jeder kennt sie aus den Medien oder ist sogar selbst schon einmal hineingetappt - die so genannten Abofalle. Bei diesem schon seit einigen Jahren bestehenden Geschäftsmodell werden Internetseiten in der Weise gestaltet, dass sie kostenlose Waren oder Dienstleistungen anzubieten scheinen.Das perfide dabei ist, dass derartige Sites nicht selten Themen behandeln, die im Internet typischerweise eher unerfahrene Zielgruppen anlocken sollen. Hausaufgaben, Songtexte, Rezepte, Sternzeichen, Gratisgewinnspiele oder "garaniert virenfreie Software" - mit solchen Schlagworten ziehen Abofallenbetreiber ihre Opfer an.
Die sogenannte "Button-Lösung"
Nun ist es leider so, dass die schwarzen Schafe der Branche es mit ihrem Verhalten erreicht haben, dass sich der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen sah und nun alle Online-Händler die Suppe auslöffeln müssen; ebenfalls von der Neuregelung betroffen sind mobile Anwendungen (Apps).Denn eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bringt die so genannte "Button-Lösung" mit sich, die Endkunden zukünftig vor derartigen Abofallen schützen soll. Für Online-Händler zieht die Gesetzesnovelle neue Pflichten nach sich, da sie ihren Shop nun noch verbraucherfreundlicher gestalten müssen.Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es dabei, Verbraucher effektiver vor unbeabsichtigten Kostenfolgen zu schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss ab dem 1. August 2012 vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages ein klar und deutlich formulierter Hinweis erfolgen.Anhand dessen muss der Verbraucher erkennen können, durch welche Handlung er wann welche Kosten auslöst. im Geschäftsverkehr findet die Novelle zwischen Kaufleuten (B2B) keine Anwendung.
Praxis-Tipps
Wie immer bei Einführung neuer Gesetze ist noch nicht ganz klar, wie genau die Vorgaben des Gesetzgebers im Online-Shop umgesetzt werden müssen. Das eine oder andere Detail muss letztlich durch Gerichtsentscheidungen konkretisiert werden.Bei Lichte betrachtet ergeben sich jedoch schon jetzt einige Regelungen, an die sich Online-Händler halten müssen - mittelbar sind dadurch natürlich auch Webdesigner und Webmaster betroffen, die den betreffenden Shop entsprechend anzupassen haben.Eine korrekte Bestellübersichtsseite muss zukünftig also wie folgt gestaltet werden:
- Adressdaten: Angaben zur Liefer- beziehungsweise zur eventuell abweichenden Rechnungsadresse
- Zahlungsart: Angaben zur gewählten Zahlungsart
- AGB: "AGB gelesen und akzeptiert"-Feld zum Ankreuzen sowie ein sprechender Link auf die Unterseite mit den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Widerrufs- und Rückgaberecht: sprechender Link zur Unterseite mit der Widerrufs- und Rückgabebelehrung
- Wesentliche Produktmerkmale: Dazu gehören ein Bild (sofern vorhanden), die Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung und gegebenefalls weitere Details, wie etwa Farbe und Maße. Außerdem noch die Menge oder Anzahl sowie gegebenenfalls ein sprechender Link auf die jeweilige Produkteinzelseite
- Endpreis: Angabe des endgültigen Preises der Ware oder Dienstleistung inklusive Umsatzsteuer und sonstiger Bestandteile (Auf- oder Abschläge). Die Umsatzsteuer (7 beziehungsweise 19 Prozent sowie der dementsprechende Betrag in Euro) ist nach wie vor gesondert auszuweisen.
- Versandkosten: Angabe der anfallenden Versandkosten, Zölle und so weiter plus gegebenenfalls sprechenden Link auf Unterseite mit detaillierten Angaben zur Aufstellung aller Versandkosten
- Laufzeit: Angabe der Mindestvertragslaufzeit bei Abschluss von längerfristigen Verträgen, wie etwa bei Online-Partnerbörsen oder auch Informationsdatenbanken
- Zusatzinfos: besondere Informationspflichten, wie etwa nach dem Batteriegesetz (BattG), können hier mittels sprechendem Link auf die jeweilige Info-Unterseite eingebunden werden
- Bestell-Button: laut Gesetz mit "zahlungspflichtig bestellen" zu beschriften; Beschriftung muss gut lesbar und darf nicht mit weiteren Infos versehen sein