DSL-Speedlüge
DSL-Geschwindigkeit häufig langsamer als erwartet
Die DSL-Anbieter locken neue Kunden gern mit hohen Bandbreiten. Tatsächlich lässt der Datenstrom aber häufig zu wünschen übrig. Zusätzlich drosseln manche Anbieter ihre sogenannten Flatrates. Das muss keiner hinnehmen.

Viele Internetnutzer wissen aus der Praxis, dass ihr High-Speed-Anschluss bei größeren Datenmengen gern zum Infusionsschlauch wird - die DSL-Geschwindigkeit ist langsamer als gedacht, der Download-Speed kaum der Rede wert. Wie kann das sein, wenn wir angeblich 16, 25, 50 Mbit/s oder mehr serviert bekommen sollen?
Die Bundesnetzagentur weiß es. Sie hat 2012 eine Viertelmillion User über die Website www.initiative-netzqualität.de Speedtests durchführen lassen. Das Ergebnis für stationäre Breitbandanschlüsse: Rund 70 Prozent der Nutzer erreichten die Hälfte der vermarkteten Datenübertragungsrate oder mehr. Nur etwa 20 Prozent erreichten oder überschritten dagegen die volle vermarktete Datenübertragungsrate.
Die "bis zu"-Schummelei
Problem Nummer eins dabei sind übertriebene Versprechungen. Die in großen Lettern beworbenen Datenraten werden meistens schon in der Werbung mit dem kleinen Zusatz "max." versehen. Spätestens in den Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden die Anbieter dann deutlicher: "Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der im Folgenden beschriebenen Bandbreitenkorridore kann nicht zugesagt werden", heißt es etwa in der Leistungsbeschreibung der Telekom für Ihre Call&Surf-Tarife. Dieser Korridor liegt für einen Call&Surf-Comfort-Anschluss etwa zwischen 6034 und 16.000 Kbit/s - ein ordentlicher Unterschied.
Tatsächlich hängt die erreichbare Bandbreite von einer Reihe Faktoren ab. Die Entfernung zwischen Anschluss und Verteiler spielt dabei ebenso eine Rolle wie der Querschnitt der Teilnehmer-Anschlussleitung. Das betrifft vor allem die Masse der User, die noch per Kupfer mit dem Internet verbunden sind.
Downloader werden ausgebremst
Berüchtigt wurde das Beispiel der Telekom, die 2013 ihre Tarife mit drastischen Bremsen ausstatten wollte. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale NRW und das Landgericht Köln entschied, dass die Telekom ihre Tarife unter diesen Bedingungen nicht mehr als Flatrates bezeichnen dürfe. Daraufhin hat die Telekom angekündigt, doch keine Volumenbegrenzung einzuführen.

Eine eher weiche Bremse hat sich Kabel Deutschland ausgedacht. Dort sind von einer Bandbreitensenkung derzeit nur extreme Downloader betroffen, die mehr als 60 GByte Traffic am Tag verursachen - ein Wert, den viele Normalnutzer nicht einmal im Monat erreichen. Die Leitungen dieser User werden vom Provider bis zum Ende des Tages auf sehr magere 0,1 Mbit/s beschränkt.
O2 drosselt User in den meisten DSL-Tarifen ab einem Verbrauch von 300 oder mehr GByte/Monat auf 2 Mbit/s. Die genaue Formel ist kompliziert: Wenn der User das 300-GByte-Volumen drei Monate in Folge erreicht hat und dann in irgendeinem der folgenden Monate der Vertragslaufzeit noch einmal erreicht, erfolgt die rigide Drosselung bis zum Ende des Abrechnungsmonats.
Kein Druck auf der Leitung
Viele Betroffene merken nach Freischaltung der Leitung oder auch irgendwann später, dass Ihre Downloads nicht fluppen oder Websites deutlich zu lange laden. Was tun, wenn der Datenhahn nur halb offen ist? Zunächst sollten User, die sich ausgebremst fühlen, regelmäßig verschiedene Speedtests durchführen.
Was tun bei zu wenig Bandbreite
Wer regelmäßig deutlich zu wenig Datendurchsatz misst, sollte sich zunächst mit seinem Provider in Verbindung setzen. Dieser kann von seiner Seite aus auch die tatsächlich verfügbare Bandbreite messen. Ist der Unterschied zwischen Versprechen und Wirklichkeit groß, sollte der Anbieter Ihnen ermöglichen, den Tarif zu wechseln. Mnet bietet dies standardmäßig an, wenn die tatsächliche Bandbreite mindesten 25 Mbit/s unter der beworbenen Maximalbandbreite liegt.
Kulant zeigt sich auch ein 1&1-Mitarbeiter: "Sollte sich herausstellen, dass die Bandbreite wesentlich unter der bestellten liegt, kontaktieren wir den Kunden aktiv, und stellen ihm frei, in einen kleineren Tarif zu wechseln oder auch komplett zu stornieren." Außerdem weist die Firma darauf hin, dass ihre Produkte 30 Tage lang getestet werden können.
AGB-Hintertürchen der Anbieter
Um ein genaues Lesen der AGB kommt man als Kunde kaum herum. Zu den dortigen Hintertürchen existieren diverse Urteile aus den vergangenen Jahren. Regelmäßig steht in den AGB, dass der Kunde sich mit dem zufriedengeben muss, was in seinem Fall technisch erreichbar ist. Derartige Klauseln sind nach Auffassung verschiedener Gerichte jedoch unwirksam. Sollte man also im direkten Kontakt mit dem Anbieter nicht weiterkommen, kann sich ein Gang zur Verbraucherberatung - in schwerwiegenden Fällen auch das Gespräch mit einem Anwalt lohnen.
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