Ratgeber
Das bringt das Ende der SD-Grundverschlüsselung
Free-TV wird wieder ein bisschen freier, denn die großen Privatsender müssen die Grundverschlüsselung ihrer digitalen SD-Kanäle abschalten. Doch was bringt das den Zuschauern im Alltag wirklich?

Das Bundeskartellamt hat die Verschlüsselung privater Free-TV-Sender verboten. Die Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 erhielten ein Bußgeld und die Grundverschlüsselung wurde für zehn Jahre untersagt. RTL, ProSieben, VOX und Co. kommen also künftig so frei ins Haus wie ARD und ZDF.
Extrem weitreichend ist das Urteil der Wettbewerbshüter jedoch nicht. Denn es bezieht sich ausschließlich auf die SD-Kanäle der Privatsender, nicht auf deren HDTV-Kanäle. Erstere werden schon bisher nur auf wenigen Verbreitungswegen verschlüsselt: etwa über IPTV und Kabel Deutschland, nicht aber bei Kabel BW und seit Anfang 2013 auch nicht mehr bei Unitymedia in Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Außerdem können Kabelzuschauer auch in allen anderen Netzen ohne Einschränkung dem Dschungelcamp auf RTL oder Raab-Shows auf ProSieben folgen - nur eben nicht digital, sondern über die analogen Kabelkanäle. Anders als über Satellit sind die Kabelnetze längst nicht vollständig digitalisiert. Die wesentlichen Free-TV-Sender werden auch analog verbreitet.
Als die Analogtechnik über Satellit Ende April 2012 abgeschaltet wurde, warben die Kabelnetzbetreiber noch damit, man könne bei ihnen weiter analog schauen. Das Ende der SD-Grundverschlüsselung könnte jetzt auch im Kabelnetz die Analog-Abschaltung einläuten, denn immerhin sind künftig alle relevanten Sender digital frei empfangbar.

Die Grundverschlüsselung
Die Grundverschlüsselung ist eine Erfindung des digitalen Fernsehens. Nachdem Digital-TV in Deutschland in den 90er-Jahren vor allem von Premiere forciert wurde, setzten viele Laien digital mit Pay-TV gleich. In den meisten Kabelnetzen waren selbst nach der Jahrtausendwende nur Premiere und die Programme von ARD und ZDF digital zu sehen - für viele Zuschauer zu wenig, um einen Digital-Empfänger zum Fernseher zu stellen.
Die digitale Einspeisung der privaten TV-Kanäle verzögerte sich wegen eines jahrelangen Streits um Einspeisegebühren und Zugangskontrollen. Während die TV-Sender früher an die Kabelnetzbetreiber für die Verbreitung ihrer Kanäle im Kabelnetz zahlen mussten, verlangten die Sender nun umgekehrt von den Kabelanbietern Geld für das bereitgestellte Programm. Die Kabelnetzbetreiber wollten davon aber nichts wissen. Die Folge: Jahrelang liefen kaum Privatprogramme digital im Kabel. Erst 2006 änderte sich das - eben mit den grundverschlüsselten Privatsendern.
Der Digitalempfang der Privatsender war ab diesem Zeitpunkt möglich, allerdings nur über spezielle Receiver sowie mit einer Smartcard. Die musste man beim Kabelanbieter bestellen; der Empfang kostete eine Zusatzgebühr von zwei bis drei Euro im Monat.
Praxis: Das dürfen Sie mit dem Kabelreceiver aufnehmen
Diese Grundverschlüsselung hatten die beiden großen Privatsendergruppen miteinander vereinbart, ebenso wie den möglichen Plan, Aufnahmen und das zeitversetzte Fernsehen mit Festplatten-Rekordern in Zukunft einzuschränken. Schon damals sprachen TV-Strategen aller Sender auch von neuen Geschäftsfeldern, die sich über die Grundverschlüsselung erschließen ließen. Die Absprachen über all diese Möglichkeiten zwischen den privaten TV-Anbietern wurden vom Bundeskartellamt aufgedeckt und jetzt als wettbewerbswidrig geahndet.

HDTV-Kanäle bleiben zu
Das Ende der Grundverschlüsselung für private SD-Sender hat aber nichts damit zu tun, ob die Verschlüsselung verbraucherfreundlich ist oder nicht. Die betroffenen Sender müssen jetzt nur deshalb frei ausgestrahlt werden, weil sie die Verschlüsselung damals wettbewerbswidrig einleiteten. Das begründet auch die Tatsache, dass die privaten HDTV-Kanäle weiterhin verschlüsselt und gegen Gebühr ausgestrahlt werden dürfen - und zwar in allen Kabelnetzen, via Satellit und IPTV.
"Bei der Einführung der verschlüsselten HDTV-Kanäle konnten wir keine verbotenen Absprachen feststellen", sagt Martina Parulava vom Bundeskartellamt. "Sie haben sich jetzt eben schlauer angestellt", denkt der Zuhörer. Aus Gesprächen mit den Privatsendern entsteht ein ähnliches Bild: Die Entscheidung des Bundeskartellamtes wird als "einvernehmlich" bezeichnet, es ist gar von einem Kompromiss die Rede, Bußgelder und das Ende der SD-Verschlüsselung werden akzeptiert. Die Zukunft gehört HDTV, und da darf weiter verschlüsselt ausgestrahlt werden.
"Das läuft in anderen Märkten genauso", sagt RTL-Sprecher Christian Körner. Dort sei die Digitalisierung teilweise schon weiter fortgeschritten als in Deutschland.
Kaufberatung: HDTV-Kabel-Receiver im Test
Verbaucherschützer wettern indes gegen jede Art der Grundverschlüsselung und machen sie für die langsame Einführung des digitalen Fernsehens vor allem im Kabel verantwortlich. Sie sehen keinen prinzipiellen Unterschied zwischen grundverschlüsselten Programmen und Pay-TV. "Es ist dreist, Free-TV-Programme erst zu verschlüsseln, um dann für die Entschlüsselung Geld zu verlangen", sagte etwa Gerd Billen vom Bundesverband der Verbraucherzentralen 2012 über die Grundverschlüsselung.
Wer hat etwas davon?
Auch Satelliten- und Kabelnetzbetreiber haben Interesse an der Grundverschlüsselung. Sie gibt den Akteuren einen mehr oder weniger direkten Zugang zum Zuschauer: Steckt die Smartcard im Receiver, dann lassen sich über die Karte nicht nur RTL HD oder ProSieben HD anbieten, sondern auch echtes Pay-TV.
Im Angebot von Kabel Deutschland spielt die SD-Grundverschlüsselung schon heute keine große Rolle mehr: Kabel-Neukunden bietet man jetzt ein Kabelpaket inklusive privater, grundverschlüsselter HDTV-Kanäle an. Dafür verlangt der Kabelanbieter mehr als für den früheren freien Kabelanschluss und zwingt dem Kunden die Smartcard auf. Wer mehr als einen HD-Empfänger nutzen möchte, der braucht weitere Smartcards.
Ein Pay-TV-Testabo gibt es automatisch dazu. Damit das nicht auf Dauer läuft, muss man es rechtzeitig wieder kündigen. Mit dabei: Premium-Kanäle der Privatsender RTL, Sat.1 und kabel eins, die in den letzten Jahren immer mehr Bezahl-Ableger gestartet haben. So erschließen auch die Privatsender neue Geschäftsfelder.
Wie wird verschlüsselt?
Der Grundverschlüsselung digitaler SD-Sender hat das Bundeskartellamt mit seiner jüngsten Entscheidung einen Riegel vorgeschoben. Doch verschlüsselte Sender, Smartcards, CI-Plus-Module und Spezial-Receiver bleiben weiterhin an der Tagesordnung. Hier lesen Sie, welcher Anbieter welche TV-Kanäle verschlüsselt überträgt und was Sie bei den verschiedenen Kabelnetzbetreibern nach dem Ende der SD-Grundverschlüsselung beachten sollten.
Fazit
Das Kartell-Urteil wirkt wie ein Kuhhandel: "SD gibt's jetzt unverschlüsselt, dafür dürfen wir das Publikum bei HDTV melken." Zuschauerfreundlich wird die digitale Grundverschlüsselung so aber nicht. Denn mit der Smartcard bekommt der Zuschauer nicht nur ein teureres, auf einzelne Geräte festgelegtes und teils in puncto Aufnahmen eingeschränktes Programm ins Haus, sondern auch die Werbemaschinerie der TV-Branche.
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