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Ihr gutes Recht

Cyber-Mobbing: So wehren Sie sich richtig

Mobbing ist nicht mehr nur ein Problem, das sich in Firmenbüros abspielt. Längst haben Unholde das Internet für private Rachefeldzüge und Diffamierung entdeckt. Was für den Cyber-Mobber Spaß, ist für betroffene Opfer bitterer Ernst. Im Interview mit PC Magazin erklärt Rechtsexperte Tobias Röttger, welche Schritte Mobbing-Opfer unternehmen können.

Autor: Redaktion pcmagazin • 6.5.2009 • ca. 2:10 Min

Mobbing im Internet
Google-Maps-Missbrauch: Betrüger, Idiot und Pfuscher. Für viele gibt es im Netz kein Halten.
© Wolf Hosbach
Inhalt
  1. Cyber-Mobbing: So wehren Sie sich richtig
  2. Richtiges Verhalten, Kosten bei einem Rechtsstreit

Betroffen vom Cyber-Mobbing sind jedoch nicht nur Erwachsene betroffen, bei denen es um Karriere oder Rosenkriege geht. Laut der vom Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest durchgeführten Jugend-Studie JIM 2008 hat der Umgang mit Online-Communities bereits für Jugendliche ihre Schattenseit...

Betroffen vom Cyber-Mobbing sind jedoch nicht nur Erwachsene betroffen, bei denen es um Karriere oder Rosenkriege geht. Laut der vom Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest durchgeführten Jugend-Studie JIM 2008 hat der Umgang mit Online-Communities bereits für Jugendliche ihre Schattenseiten, die meist mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu tun haben. So bestätigen knapp 40 Prozent der Befragten, dass Fotos ohne ihr Wissen online gestellt wurden.

Etwa jeder Fünfte kann von Streitigkeiten und Ärger im Freundeskreis berichten. Fast genauso vielen ist es schon passiert, dass fehlerhafte oder beleidigende Angaben einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Und besonders sorgenvoll muss es stimmen, wenn ein Viertel berichtet, dass im Freundeskreis schon einmal jemand von Mobbing in einer Community betroffen war.

Lassen sich solche "Online-Streiche" unter pubertierenden Jugendlichen bei wohlwollender Betrachtung noch als übler Streich betrachten, kann es für viele Erwachsene existenzbedrohende Formen annehmen. PC Magazin hat bei dem auf Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M. nachgefragt, welche Rechte Mobbing-Opfer haben und wie sie sich gegen Cyber-Mobbing wehren können.

Interview mit Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.:

PC Magazin: "Welche rechtlichen Schritte können Betroffene gegen so genannte Cyber-Mobber unternehmen?

Rechtsanwalt Tobias Röttger: "Die Betroffenen haben die Möglichkeit strafrechtliche sowie zivilrechtliche Schritte gegen Cyber-Mobber einleiten zu lassen. Voraussetzung ist, dass dem Betroffenen der Cyber-Mobber bekannt ist. In diesem Fall kann er gegen den Cyber-Mobber, je nach Sachverhalt, Strafanzeige wegen Beleidigung, üble Nachrede bzw. Verleumdung stellen. In besonders schweren Fällen, wenn der Täter dem Betroffenen immer wieder nachstellt, kann die Polizei bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft wegen Nachstellung (Stalking) ermitteln. Solche Fälle liegen bspw. dann vor, wenn der Cyber-Mobber dem Betroffenen per Forenbeiträge oder E-Mail mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt. "Cyber-Mobbing" kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M. ist Rechtsexperte im Bereich des Medienrechts und des Gewerblichen Rechtsschutzes bei der GGR Rechtsanwälte - Gulden & Röttger GbR.
© Archiv

Daneben kann der Betroffene den Täter im Rahmen eines Zivilrechtsverfahrens auf Unterlassung und bei einer besonders schweren Persönlichkeitsverletzung auf eine Geldentschädigung in Anspruch nehmen. Der Geldentschädigungsanspruch wurde von dem BGH im Zusammenhang mit den Persönlichkeitsrechtsverletzungen entwickelt und ist dem bekannten Schmerzensgeldanspruch ähnlich. Zur schnellen Absicherung des Unterlassungsanspruches kann der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den oder die Täter beantragt werden.

In den meisten Fällen ist die Person des Cyber-Mobber jedoch unbekannt, da der größte Teil der Cyber-Mobbing-Attacken in anonymisierter Form veröffentlicht werden. Hier bleibt dem Betroffenen nur die Möglichkeit gegen den Seiten- / Forenbetreiber vorzugehen, auf dessen Homepage bzw. Internetforum der diffamierende Beitrag gepostet wurde. Gegen diese Seiten-, Foren- und Diensteanbieter kann man Löschungs- und Unterlassungsansprüche geltend machen. Nach der derzeitigen Rechtslage ist der Betreiber eines Forums jedenfalls spätestens ab Kenntnisnahme der Rechtsverletzung verpflichtet, den rechtswidrigen Beitrag zu entfernen, auch wenn der Täter namentlich bekannt ist."

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wer für die Kosten eines Rechtsstreits aufkommen muss und wo die Meinungsfreiheit zugunsten des Persönlichkeitsrechts aufhört...