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Amazon-Kunde auf 70.000 Euro Strafe verklagt

Was darf ich in eine Online-Bewertung schreiben?

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Ob Amazon, Ebay oder andere Portale, gern orientieren sich Kunden vor dem Kauf oder einer Buchung an der Meinung und den Erfahrungen anderer User. Aber was darf ich in Kundenrezensionen und Nutzerbewertungen schreiben und wann gehe ich mit meiner Meinung zu weit? Update: Das sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Autor: Ramona Kohlen • 6.5.2014 • ca. 1:50 Min

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© Amazon

Der aktuelle Fall eines Amazon-Kunden aus Großaitingen (Bayern) zeigt das Risiko der Bewertung von Produkten, Dienstleistungen oder Händlern bei Online-Portalen: Der betroffene Kunde hatte über den Amazon-Marketplace bei einem Händler für knapp 22 Euro ein Fliegengitter bestellt. Das Produkt st...

Der aktuelle Fall eines Amazon-Kunden aus Großaitingen (Bayern) zeigt das Risiko der Bewertung von Produkten, Dienstleistungen oder Händlern bei Online-Portalen: Der betroffene Kunde hatte über den Amazon-Marketplace bei einem Händler für knapp 22 Euro ein Fliegengitter bestellt. Das Produkt stellte den Käufer jedoch nicht zufrieden und so gab er kurzerhand eine schlechte Bewertung für Artikel und Händler ab.

Als kurze Zeit später das Amazon-Konto des Händlers gesperrt wurde, sah dieser die Ursache in der negativen Bewertung des Fliegengitter-Verkaufs und verklagte den Nutzer auf satte 69.000 Euro. Damit Ihnen so etwas nicht passiert, sollten Sie bei der nächsten Bewertung unsere Tipps befolgen.

Generell fällt die Bewertung eines Produktes, einer Dienstleistung, eines Hotels oder eines Händlers unter den Schutz der freien Meinungsäußerung. Ebenso die Bewertung über ein Stern- oder Punktesystem. Dennoch kann man sich als Kunde dabei nicht alles erlauben. Die sogenannte Schmähkritik ist unzulässig und stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar.

"Eine Schmähkritik wird grundsätzlich dann angenommen, wenn die Aussage mit dem vordergründigen Ziel getroffen wird, den Betroffenen verächtlich zu machen, ohne dass es dabei noch um die Sache selbst geht. Hierbei genießen natürliche Personen aufgrund ihrer Menschenwürde einen höheren Schutz als Unternehmen oder Organisationen, denen alleine ein sozialer Achtungsanspruch zusteht und die sich deshalb mehr Kritik gefallen lassen müssen.", so Rechtsanwalt Christian Solmecke, von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE.

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Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School.
© Christian Solmecke

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Außerdem sollten Sie immer bei der Wahrheit bleiben, denn wenn wissentlich etwas behauptet wird, das nachweislich nicht den Tatsachen entspricht, hat der Geschädigte einen Unterlassungsanspruch. In so einem Fall kann der Verfasser einer falschen Bewertung sogar auf Schadenersatz verklagt werden. Online-Rechtsexperte Solmecke weiter: " Im Gegensatz zur freien Meinungsäußerung muss eine unwahre Tatsachenbehauptung nicht geduldet werden. Es können rechtliche Schritte dagegen eingeleitet werden. Die Betroffenen haben einen Unterlassungs- und gegebenenfalls auch einen Schadensersatzanspruch."

Formulieren Sie Ihre Bewertung also immer sachlich. Auch wenn Sie sich über den Händler aufregen oder das Produkt enttäuscht. Versuchen Sie zunächst mit dem Händler in Kontakt zu treten, bevor Sie eine schlechte Bewertung verfassen. Häufig können so negative Erfahrungen gemindert und Sie als Kunde doch noch zufriedengestellt werden.

Unsere Tipps für Online-Bewertungen

  • Formulieren Sie sachlich!
  • Verwenden Sie keine Beleidigungen oder Beschimpfungen!
  • Bleiben Sie immer bei der Wahrheit!
  • Stellen Sie keine Behauptungen auf!
  • Verwenden Sie, falls möglich, anonyme Bewertungen!

Einen weiteren Tipp hat Christian Solmecke: "Als User sollte man sich am besten darauf beschränken sachliche Aussagen zu treffen und die Bewertungsportale nicht unbedacht zu nutzen, um seinem Ärger Luft zu machen."

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