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Kritik an Ermittlungsbehörden: Teils rechtswidrige Anfragen für Überwachungsmaßnahmen

Für Ermittlungen greifen Behörden oft auf Daten der E-Mail-Provider zurück. Doch die Form der Anfragen nach personenbezogenen Daten ist oftmals rechtswidrig.

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E-Mail-Provider müssen personenbezogene Anfragen von Ermittlungsbehörden oftmals wegen Formfehlern abweisen.
© hywards / shutterstock.com

Die Heinlein GmbH veröffentlichte als Betreiber der E-Mail-Provider Mailbox.org und JPBerlin.de den Transparenzbericht zu behördlichen Auskünften für das Jahr 2017. Daraus lässt sich herauslesen, dass Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit persönlichen Daten im Internet wenig vertraut sind. S...

Die Heinlein GmbH veröffentlichte als Betreiber der E-Mail-Provider Mailbox.org und JPBerlin.de den Transparenzbericht zu behördlichen Auskünften für das Jahr 2017. Daraus lässt sich herauslesen, dass Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit persönlichen Daten im Internet wenig vertraut sind. So scheitern die meisten Anfragen alleine an der Formkorrektheit.

Wie aus dem Transparenzbericht hervorgeht, unternahmen Strafverfolgungsbehörden insgesamt 38 Anfragen zu personenbezogenen Daten, über die Mailbox.org und JPBerlin.de verfügen. Davon scheiterten zu Beginn 22 Ersuche aufgrund von Formfehlern. Die Behörden reichten 20 Anträge erneut ein.

Von den Ersuchen bezogen sich 30 auf eine Bestandsdatenabfrage und acht auf eine Telekommunikationsüberwachung. Mailbox.org und JPBerlin.de lassen Anfragen nach Daten von Datenschützern und spezialisierten Anwälten prüfen, bevor Informationen an Behörden gelangen. Probleme sieht der E-Mail-Provider allerdings auch in der unverschlüsselten E-Mail-Kommunikation in fast allen Fällen.

Oftmals sendeten die Beamten bei Anfragen zu personenbezogenen Daten noch Details zu Straftatvorwürfen, Namen und Wohnort mit. Weder dürften die Beamten solche Informationen an Mailbox.org und JPBerlin.de weitergeben noch ist es nicht gesetzeskonform, diese unverschlüsselt über das Internet zu versenden. Nach der Einschätzung von Mailbox.org fehlt Ermittlungsbehörden in Bezug auf Datenschutz und Strafprozessordnung grundlegendes Fachwissen.

Autor: Alina Braun • 16.3.2018

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