EU-Kartellrecht

Rekordgeldstrafe für Google - droht das auch Android?

Die EU-Kommission mahnt Google wegen Kartellrechtsverletzung ab. Es droht eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro. Doch auch bei Android gibt es Probleme.

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Margarethe Vestager
EU-Kommissarin für Wettbewerb Margarethe Vestager in einer Pressekonferenz zum Vorwurf gegen Google wegen Kartellrechtsverletzung.
© Europäische Union

Die EU-Kommission hat dem Suchmaschinengiganten Google eine Rekordgeldstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro auferlegt. Der Vorwurf, den die EU-Kommissarin für Wettbewerb, Margarethe Vestager in einer Pressekonferenz​ bekannt gab, lautet Verletzung des EU-Kartellrechts. Google habe seine Machtposition als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, um anderen Google-Produkten, nämlich seinem Preisvergleichs-Tool für Shopping, einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. 

Google hat nun 90 Tage Zeit, dieses Verhalten zu beenden. Andernfalls droht die Strafe. Vestager machte deutlich, dass EU-Gesetze für alle Unternehmen gelten, die in der EU Wirtschaft betreiben - unabhängig von ihrem Standort. Google habe seinen eigenen Preisvergleichs-Dienst nicht nur beworben, sondern konkurrierende Preisvergleichs-Dienste herabgestuft.​ Dies sei nach EU-Kartellrecht illegal. Google habe anderen Firmen die Chance verwehrt, an Wettbewerb und Innovation teilzunehmen, so Vestager. Dadurch sei auch den EU-Bürgern das Recht verwehrt worden, als Konsumenten eine eigene Wahl zu treffen.

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90 Prozent der rivalisierenden Preisvergleichs-Dienste herabgestuft

Laut Vestager habe Google bereits im Jahr 2008 begonnen, sein eigenes Preisvergleichs-Tool im Ranking der Suchmaschine zu bevorzugen. Durch diese Bevorzugung ergibt sich ein besonderes Bild in der Google-Suchmaschine, wenn man nach einen Begriff sucht. Tippt man beispielsweise "iPhone" in die Suchmaschine ein, erscheint nicht zuerst das Ranking nach Relevanz, bei dem der Hersteller Apple an erster Stelle steht, sondern eine Box mit einer Reihe von Produkt-Bildern und Shopping-Angeboten von verschiedenen Anbietern, die Anzeigenkunden von Google sind. Manchmal befinden sich die Shopping-Vorschläge auch rechts der eigentlichen Suchvorschläge. 

Die Shopping-Vorschläge sind bei jeder Google-Suche zu sehen. Rivalisierende Preisvergleichs- oder Shopping-Tools erschienen laut den Vorwürfen der EU-Kommission in Googles Suchvorschlägen erst auf Seite vier oder noch später. Untersuchungen der EU-Kommissionen haben ergeben, dass 90 Prozent der rivalisierenden Preisvergleichs- und Shopping-Tools von Google herabgestuft wurden, berichtete Vestager. Basierend auf Wahrscheinlichkeiten für Klicks, die mit der vorteilhaften Positionierung in den Suchergebnissen zusammenhängen, konnte Google sich einen enormen Vorteil verschaffen und einen hohen Umsatz generieren.

Keine Ruhe für Google: Könnte Android bald folgen?

Nicht nur für den Shopping-Dienst könnte Google von der EU-Kommission eine Abmahnung erhalten. Auch Android steht im Verdacht, Wettbewerbsverzerrung zu betreiben und wird daher von den Behörden ins Visier genommen. Bereits im April leitete die EU-Kommission ein Verfahren ein, um das Verhalten von Google im Zusammenhang mit seinem Betriebssystem Android und entsprechenden Anwendungen zu untersuchen.

Der Vorwurf lautet, Google zwinge die Hersteller von Smartphones und Tablets, die Android nutzen wollen, bestimmte Anwendungen auf dem Gerät zu installieren, die nicht gelöscht werden können. Darunter fallen elf Google-Apps, sowie der Internetbrowser Chrome und die Google-Suchanwendung. Um diese Vorgaben kommen Hersteller kaum herum, denn der Google Play Store ist der gängigste Weg, um Apps auf Smartphones und Tablets zu installieren.

Ein weiterer Vorwurf: Anscheinend müssen Hersteller eine sogenannte "Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung" unterschreiben. Nach dieser Vereinbarung dürfen keine Geräte mit abgewandelten Android-Versionen verkauft werden - obwohl Android eigentlich ein Open-Source-System ist. Grundsätzlich hätten Entwickler die Erlaubnis, alternative Versionen zu programmieren. 

Auch hier kommt Margarethe Vestager zum selben Schluss: Googles Verhalten schädigt den Verbraucher, indem Wettbewerb verhindert wird. Der Zugang zu innovativen intelligenten Mobilgeräten werde versperrt, auf denen andere, möglicherweise bessere Versionen des Betriebssystems Android laufen.

Die EU-Kommission hat offenbar Beweise gefunden, dass das Verhalten von Google Hersteller daran hinderte, Geräte zu verkaufen, die mit einer konkurrierenden Android-Fork, einer geänderten Version des Betriebssystems, ausgestattet waren. Das Gerät hatte das Potenzial, zu einer ernstzunehmenden Alternative für Google Android zu werden, heißt es in der Pressemitteilung der EU-Kommission.

Im Rahmen der Untersuchung von Android wurde auch gegen die Muttergesellschaft von Google, Alphabet, ein Verfahren eingeleitet. Alphabet wurde im Zuge eines Verfahrens gegen Google gegründet. Die Beschwerdepunkte der EU-Kommission sind sowohl an Google als auch an die Muttergesellschaft Alphabet gerichtet.

27.6.2017 von Annegret Mehlfeld

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