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News-Panne

Google kauft Apple? Falschmeldung von Dow Jones verwirrt Börsen

Dow Jones verkündete am Dienstag fälschlicherweise die Übernahme von Apple durch Google. Die Meldung der Agentur liest sich kurios.

Apple Store 5th Avenue
Eingang zum Apple Store in New York: Eine Falschmeldung verkündete die Übernahme durch Google.
© Apple

Die in Finanzkreisen beliebte Nachrichtenagentur Dow Jones hat am Dienstag eine Meldung über den angeblichen Kauf von Apple durch Google in ihrem Newsticker veröffentlicht. Demnach hätte Google seinen Konkurrenten Apple für den Spottpreis von nur neun Milliarden US-Dollar übernommen. Bei Apples...

Die in Finanzkreisen beliebte Nachrichtenagentur Dow Jones hat am Dienstag eine Meldung über den angeblichen Kauf von Apple durch Google in ihrem Newsticker veröffentlicht. Demnach hätte Google seinen Konkurrenten Apple für den Spottpreis von nur neun Milliarden US-Dollar übernommen. Bei Apples Börsenwert von über 800 Milliarden US-Dollar, war jedoch schnell klar, dass es sich um eine Falschmeldung handeln musste – die sich darüber hinaus auch recht kurios las. 

So vermeldete Dow Jones, dass Google-CEO Larry Page im Jahr 2010 mit dem früheren Apple-Chef Steve Jobs geheime Verhandlungen geführt haben soll, um den Deal abzuschließen. Die Übernahme sei dann bei der Verkündung des Testaments von Jobs in Cupertino bekanntgeworden. Google übernehme zudem das Hauptquartier von Apple und mache schon Umzugspläne. All dies war natürlich fern jeglicher Realität. Ganze zwei Minuten wurde die Falschmeldung über den Ticker versendet.

Test schlug fehl

Dow-Jones-Chef William Lewis gestand die Panne gegenüber der New York Times ein. Demnach handelte es sich bei der Falschmeldung lediglich um einen internen Test, welcher nicht für die Öffentlichkeit gedacht war. Trotzdem nehme Lewis den Fehler sehr ernst und habe bereits eine Überprüfung der technischen Workflows in diesem Bereich veranlasst. Eine peinliche Angelegenheit ist die Falschmeldung dennoch, da das Medienhaus sonst als vertrauenswürdige Quelle für Börsenmakler gilt.

Autor: Robin Beilicke • 12.10.2017

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