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Justizia

Erstes Urteil zur Einbindung des Facebook-"Gefällt mir"-Buttons

Viele Shop-Betreiber haben inzwischen ihre Internetseite mit dem "gefällt mir" Button von Facebook versehen - und sind dafür von Konkurrenten abgemahnt worden. Jetzt ist hierzu ein Beschluss des Landgerichtes Berlin ergangen - die erste Entscheidung eines deutschen Gerichts zum Thema überhaupt.

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© Archiv

Im konkreten Fall hat die Richterin den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. (Beschluss vom 14.03.2011, Az. 91 O 25/11) Dieser Antrag war damit begründet worden, dass die Verwendung des "Gefällt mir"-Buttons einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen würde. Nich...

Im konkreten Fall hat die Richterin den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. (Beschluss vom 14.03.2011, Az. 91 O 25/11) Dieser Antrag war damit begründet worden, dass die Verwendung des "Gefällt mir"-Buttons einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen würde.

Nicht entschieden wurde über die Frage, ob ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht vorliegt: Viele Nutzer wissen nicht, dass sie persönliche Daten an Facebook übertragen, wenn die gleichzeitig bei ihrem Facebook-Account eingeloggt sind oder den Button anklicken. Online-Händler, die den Button verwenden, sind verpflichtet, darüber aufzuklären. Die Details sind unter Juristen noch sehr umstritten.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden rechtlichen Unsicherheit - und der damit verbundenen Gefahr einer teuren Abmahnung - empfiehlt die Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke die Verwendung einer von der Kanzlei vorbereiteten Datenschutzerklärung, die sich kostenfrei abrufen und in die eigene Homepage einbauen lässt.

Autor: Beate Rother • 23.3.2011

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