Bundeskartellamt schaut genau hin
Amazon: Verschärfte Regeln für Versandriesen
Amazon steht aufgrund seiner Vormachtstellung im Versandhandel unter besonderer Aufsicht. Das bedeutet verschärfte Regeln für das Unternehmen.

Seit Dienstag gelten besondere Regelungen für den Versandriesen Amazon. Das Bundeskartellamt gab bekannt, dass das Unternehmen unter besonderer Missbrauchsaufsicht steht, was unter anderem mit verschärften Regeln einhergeht. Grund dafür ist die monopolartige Stellung, die Amazon im Versandhandel ...
Seit Dienstag gelten besondere Regelungen für den Versandriesen Amazon. Das Bundeskartellamt gab bekannt, dass das Unternehmen unter besonderer Missbrauchsaufsicht steht, was unter anderem mit verschärften Regeln einhergeht.
Grund dafür ist die monopolartige Stellung, die Amazon im Versandhandel einnimmt. Das Bundeskartellamt stellte fest, dass Amazons Wettbewerbsposition nicht ausreichend kontrolliert werde und dem Unternehmen "marktübergreifende Verhaltensspielräume" eröffne.
Für fünf Jahre soll Amazon nun unter besonderer Aufsicht stehen. Dadurch soll verhindert werden, dass Amazon konkurrierenden Firmen den Zugang und Erfolg im Online-Handel erschwert, um seine eigene Position zu sichern. Basis der Beschränkungen ist das neue Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das 2021 beschlossen wurde. Aufgrund diesem wurden bereits andere Firmen wie Google und ihre App Google Maps geprüft.
Neben der Vormachtstellung von Amazon im E-Commerce-sieht das Bundeskartellamt auch weitere Angebote wie Prime Video oder Amazon Web Services kritisch, da diese Kund*innen weiter an die Firma binden und dienstübergreifend Daten über diese sammeln.
"Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce. Die Angebote des Konzerns u.a. als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloudanbieter sind zu einem digitalen Ökosystem verbunden. Konkret bedeutet diese Entscheidung, dass wir bei Amazon mögliche wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen gezielt aufgreifen und unterbinden können, und zwar effektiver als das bisher der Fall war", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Amazon sieht sich hingegen in erster Linie als Einzelhändler und relativiert ihren Einfluss auf den E-Commerce-Bereich. Sie stimmen der Entscheidung des Bundeskartellamts nicht zu und werden ihre "Optionen, auch Rechtsmittel, sorgfältig prüfen", so ein Sprecher des Unternehmens.