Teil 2: MP3Count.com, Raubkopierers Traum
- MP3Count.com, Raubkopierers Traum
- Teil 2: MP3Count.com, Raubkopierers Traum
Nachdem Tele2 aufgrund der deutlichen Rechtslage seinen Einspruch jedoch zurückzog, drohte die IFPI auch den übrigen Providern in Dänemark mit Verfügungen und bewirkte damit, dass alle offiziellen Zugangswege zu der russischen Seite gesperrt wurden.In Deutschland hatte das Landgericht München b...
Nachdem Tele2 aufgrund der deutlichen Rechtslage seinen Einspruch jedoch zurückzog, drohte die IFPI auch den übrigen Providern in Dänemark mit Verfügungen und bewirkte damit, dass alle offiziellen Zugangswege zu der russischen Seite gesperrt wurden.In Deutschland hatte das Landgericht München bereits im Juli 2005 entschieden, dass die Webseite von AllOfMP3.com nicht beworben werden darf und Links im Internet von deutschen Seiten auf AllOfMP3.com zu entfernen sind.Auch die amerikanischen Kreditkartenunternehmen Visa und MasterCard wurden nach Aufforderungen der IFPI aktiv und forderten ihre russischen Partner auf, keine weiteren internationalen Zahlungen für die Betreiber von AllOfMP3.com zu akzeptieren. Schließlich wurde im Juli 2007 AllOfMP3.com auf Betreiben der russischen Staatsanwaltschaft vom Netz genommen.
Nachfolger von AllOfMP3.com
MP3Count.com ist nicht das erste Download-Portal, das dem Vorbild AllOfMP3.com nacheifert. Nach seiner Abschaltung hatte AllOfMP3.com die registrierten Nutzer auf eine Website namens MP3Sparks.com hingewiesen. Später wurden die Kunden sogar direkt aufgefordert, zukünftig MP3Sparks.com zu nutzen. Mit ihren alten Benutzerdaten und dem Download-Guthaben von AllOfMP3.com konnten die Kunden fortan bei MP3Sparks.com Musik kaufen. Angebot und Funktionen von MP3Sparks.com sind identisch mit AllOfMP3.com, die Bezahlung per Kreditkarte funktioniert allerdings nicht. Der Anbieter umgeht das Problem mit einem Gutscheinsystem und dem Prepaid-Dienstleister CMPass (www.cmpass.com). Neben MP3Sparks.com existiert eine unüberschaubare Anzahl weiterer russischer Websites, die Musik für durchschnittlich 15 US-Cent pro Titel anbieten. Sucht man im Netz nach einem Musikstück, stößt man öfters einmal auf solche MP3-Portale: MP3Stor.com, Iomoio.com, MusicMP3.ru, Legalsounds.com, GoMusic.ru oder CDonPC.ru. Ob und wie die Anbieter dieser Seiten zusammenhängen, lässt sich kaum ermitteln. Ebenso sind Herkunft und Legalität der angebotenen Musik unklar. Nicht immer wirken die Portale sehr vertrauenserweckend. Da wundert es kaum, dass die Namen mancher Seiten in Internet-Foren im Zusammenhang mit Betrugsfällen bei Kreditkartennummern auftauchen.

Osteuropa ist und bleibt anders
Überraschende Wende: Im Mai 2008 wurde die im Dezember 2006 von Sony BMG, EMI, Vivendi und Warner Music gegen All-OfMP3.com eingereichte Klage gestoppt. Aus nicht näher genannten Gründen haben die vier Major-Labels ihre Klage freiwillig zurückgezogen. Nach Berichten des US-Wirtschaftsnachrichtendienstes Bloomberg habe ein Sprecher des Verbandes der US-amerikanische Musikindustrie erklärt: "Die Website ist inzwischen tot und aus dem Geschäft. Das ist das Ergebnis einer erfolgreichen Initiative gegen Piraterie". Weitere Einzelheiten wurden allerdings nicht genannt, und so bleibt die Frage offen, wie es im Kampf der Musikindustrie gegen die osteuropäischen Download-Anbieter weitergeht. Eine Frage, die auch über die Zukunft von MP3Count.com entscheiden wird.Dass sich legale Angebote zu Spottpreisen im internationalen Geschäft auf Dauer nicht realisieren lassen, liegt auf der Hand. Vielleicht werden in Zukunft gestaffelte Preise oder lokalisierte Webshops eingeführt, die je nach Standort des Kunden mit unterschiedlichen Preisen angezeigt werden. Schließlich können Musikfreunde in Russland nicht das Gleiche für ein Album ausgeben wie Westeuropäer, denn sie verdienen in der Regel auch nur einen Bruchteil von deren Gehalt. Insofern spiegeln die derzeiten, niedrigen Preise von MP3Count.com und den russichen Download-Portalen bei aller Diskussion um Legalität tatsächlich die deutlich geringere Kaufkraft in der Ukraine und in Russland wider. Dennoch: Dass zumindest die russische Regierung den Anbietern spottbilliger Musik-Downloads nicht mehr tatenlos zusehen will, hat sie unterstrichen. So hatte Russland auch ein Verfahren gegen Denis Kvasov, dem Eigentümer des AllOfMP3-Betreibers "Media Services", eröffnet. Kvasov drohten drei Jahre Haft wegen Verstößen gegen das Urheberrecht. Außerdem sollte er umgerechnet rund 435.000 Euro Entschädigung an die Musik-Unternehmen zahlen. Wieder einmal kam alles anders, als vermutet: Denis Kvasov wurde freigesprochen. Die zuständige Richterin Yekaterina Sharapova konnte keine zwingenden Beweise dafür finden, dass der Betrieb von AllOfMP3.com die Rechte westlicher Plattenfirmen verletzen würde. Da kann man nur resümieren: Osteuropa ist und bleibt anders.

Der Trick bei der Bezahlung: Prepaid-Kreditkarten
Weil es viele Nutzer der osteuropäischen MP3-Download-Portale aus gutem Grund gefährlich finden, die Daten ihrer "richtigen" Kreditkarten weiterzugeben, nutzen sie fürs Bezahlen oft sogenannte Prepaid-Kreditkarten. Diese Karten, wie zum Beispiel die Ladekarte (www.ladekarte.de), können wie Kreditkarten von Banken eingesetzt werden, müssen aber vorher mit einem Geldbetrag nach Wunsch aufgeladen werden. Nur das bereits eingezahlte Geld kann zum Zahlen genutzt werden, Kredite gibt es nicht. Vorteil: Es kann niemand mehr abbuchen, als auf der Prepaid-Karte aufgeladen wurde. Betrüger werden von vornherein ausgesperrt.
MP3Count.com & Co: Das sagt der Rechtsanwalt
Nach meiner Meinung sind Download-Angebote, bei denen Musik weit unter dem üblichen Preis angeboten wird, mit größter Vorsicht zu genießen. Ich rate von der Nutzung der osteuropäischen Musik-Dienste wie MP3Count.com und den AllOfMP3.com-Nachfolgern dringend ab. Entgegen einer landläufigen Meinung kann der Nutzer sich im Streitfall nicht darauf berufen, er habe wegen der Zahlungsverpflichtung darauf vertrauen dürfen, dass das Angebot legal sei. Ob ein Download-Angebot für Musik tatsächlich legal ist, richtet sich nach anderen Kriterien und setzt insbesondere die Rechtsinhaberschaft des Anbieters voraus. Die Zahlung von Urheberrechtsabgaben in vereinbarter Höhe und die Beachtung der Bestimmungen des Urheberrechts sind zwingende Voraussetzungen für das legale Handeln eines Musik-Download-Anbieters.

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