Redtube-Abmahnungen unwirksam?
Abmahnanwalt räumt mögliche Fehler bei Pornovideo-Rechten ein
Die für die Redtube-Abmahnungen verantwortliche Kanzlei Urmann + Collegen räumt ein, dass der Auftraggeber The Archive doch nicht der Rechte-Inhaber der beklagten Porno-Videos sein könnte. Dann wären über 10.000 Abmahnungen unwirksam und die Nutzer hätten Anspruch auf Schadensersatz.

Über 10.000 Abmahnungen wegen Porno-Streamings urheberrechtlich geschützter Videos auf Redtube könnten unwirksam sein. Dies räumt mittlerweile selbst der Abmahnanwalt Thomas Urmann von der Kanzlei Urmann + Collegen aus Regensburg ein. Gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus sagte Urmann, dass da...
Über 10.000 Abmahnungen wegen Porno-Streamings urheberrechtlich geschützter Videos auf Redtube könnten unwirksam sein. Dies räumt mittlerweile selbst der Abmahnanwalt Thomas Urmann von der Kanzlei Urmann + Collegen aus Regensburg ein. Gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus sagte Urmann, dass das Verfahren in den nächsten Wochen zwar seinen "normalen Gang gehen" werde. Probleme gebe es jedoch, sollte sich die Rechtekette als fehlerhaft erweisen.
Das heißt: Wenn die Firma The Archive doch nicht der Rechteinhaber für die monierten Videos wäre, ist auch der Anspruch auf die Abmahnzahlungen von mehr als 10.000 Nutzern unzulässig. Anschließend hieße das, dass die Nutzer ein Recht auf Schadensersatz etwa für Anwaltskosten hätten. The Archive hatte Urmann + Collegen zuvor damit beauftragt, entsprechende Online-Nutzer der Pornoplattform Redtube abzumahnen.
Erwähnte Schadensansprüche der Nutzer würden sich gegen den vorgeblichen Rechteinhaber The Archive richten. Sollte sich im Nachhinein die Kanzlei verantworten müssen, gebe es einen ausreichenden Schutz durch eine "hohe Haftpflichtversicherung". Entsprechende Aussagen lassen offen, ob die Abmahn-Kanzlei mittlerweile selbst nicht mehr von der Rechtekette überzeugt sein könnte. Immerhin haben Urmann + Collegen für den Fall der Fälle vorgesorgt.
Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke hat übrigens bei keinem seiner Mandanten, unter denen sich viele Redtube-Abgemahnte befinden, Zahlungen an die Abmahn-Kanzlei festgestellt. Interessant ist, dass bislang keinerlei weitere Schritte seitens der Regensburger Anwälte eingeleitet worden sind. Näheres gibt es in den nächsten Wochen. Dann werden die Anwälte Schritt für Schritt klären müssen, bei wem die Rechte der beanstandeten Porno-Videos auf Redtube liegen.