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Bei Krankheit Anruf

Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

Zur Corona-Pandemie wurde die telefonische Krankschreibung eingeführt und mit Abebben der Pandemie wieder abgeschafft. Jetzt ist sie wieder möglich.

Die telefonische Krankschreibung ist ab sofort wieder möglich.
Die telefonische Krankschreibung ist ab sofort wieder möglich.
© Heide / Adobe Stock

Praktisch war die telefonische Krankschreibung allemal. Man musste sich nicht krank durch Regen oder Schnee zur Praxis quälen, sondern blieb daheim und ließ sich telefonisch attestieren, krank zu sein. Das Prozedere wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) jetzt beschlossen. Es gelten allerdin...

Praktisch war die telefonische Krankschreibung allemal. Man musste sich nicht krank durch Regen oder Schnee zur Praxis quälen, sondern blieb daheim und ließ sich telefonisch attestieren, krank zu sein. Das Prozedere wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) jetzt beschlossen. Es gelten allerdings Einschränkungen.

So müssen die Patienten dem behandelnden Arzt bekannt sein und die telefonische AU kann auch nur bei leichten Beschwerden ausgesprochen werden. Für schwere Symptome ist ein Besuch beim Arzt weiterhin unabdingbar. Die telefonische Krankschreibung kann maximal für fünf Tage erfolgen.

Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen zum Beschluss: „Unsere Regelungen zur telefonischen Krankschreibung tragen der besonderen Verantwortung Rechnung, dass Krankschreibungen eine hohe arbeits- und sozialrechtliche sowie wirtschaftliche Bedeutung haben. Für den G-BA steht im Vordergrund, dass die medizinische Sorgfalt bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit immer gewährleistet sein muss – das gilt selbstverständlich auch für die telefonische Anamnese. Und bei Bedarf müssen die Symptome durch eine unmittelbar persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Diese stellt nach wie vor den Standard in der ärztlichen Versorgung dar.“

Skeptiker gibt es aber ebenso. Sie sehen in der telefonischen Krankschreibung ein hohes Missbrauchsrisiko, zum Beispiel kurz vor oder kurz nach Feiertagen. Die Befürworter sehen wiederum eine Reduzierung der Praxen-Arbeitsbelastung. Übrigens: Einen Anspruch auf die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ergibt sich aus dem Beschluss nicht. Der Arzt entscheidet, ob ein Patient vorstellig werden muss oder nicht.

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Autor: Sebastian Thöing • 8.12.2023

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