Adblocker-Sperre umgehen
Bild.de: Youtuber bekommt Abmahnung wegen Ratgeber-Video
Weil ein Youtuber erklärte, wie Nutzer auf Bild.de die Adblocker-Sperre umgehen können, gab es eine Abmahnung. Weitere sollen folgen.

Seit Mitte Oktober sperrt die Website Bild.de Nutzer von Werbeblockern aus – mit einer Adblock-Sperre. Wer diese umgehen möchte oder Nutzern dabei hilft, riskiert eine Abmahnung. Dies musste ein Youtuber erfahren, der in einem Video erklärte, wie Nutzer trotz eines Werbeblockers im Internet-Brow...
Seit Mitte Oktober sperrt die Website Bild.de Nutzer von Werbeblockern aus – mit einer Adblock-Sperre. Wer diese umgehen möchte oder Nutzern dabei hilft, riskiert eine Abmahnung. Dies musste ein Youtuber erfahren, der in einem Video erklärte, wie Nutzer trotz eines Werbeblockers im Internet-Browser an die Inhalte auf der Online-Präsenz der deutschen Boulevard-Zeitung gelangen. Laut der Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Bild GmbH soll der Youtuber eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und die Anwaltskosten in Höhe von fast 1.800 Euro bezahlen.
Die Tipps des Youtubers zur Umgehung der Adblocker-Sperre auf Bild.de basieren auf Filtereinstellungen für das Browser-Add-on AdBlock Plus. Dabei handelt es sich jedoch nicht um die einzige Möglichkeit, eine Werbeblocker-Sperre auszutricksen. Gängige Tricks reichen dabei von verschiedenen Browser-Add-ons über spezielle Tools bis hin zu Einstellungen im Betriebssystem. Die technischen Möglichkeiten dagegen, um Werbeblocker auszusperren, sind begrenzt und nicht sehr zuverlässig. Das sagt auch Peter Hense gegenüber golem.de. Hense ist Experte für IT-Recht und arbeitet in der Kanzlei Spirit Legal in Leipzig. Doch das könnte zweitrangig sein, wenn die Anwälte von Bild.de mit ihrer Auslegung der Gesetzeslage richtig liegen.
Adblocker-Sperre umgehen: Warum soll das illegal sein?
Die rechtliche Basis, auf die sich die eingangs genannte Kanzlei im Namen von Bild.de beruft, erscheint fragwürdig. Den Anwälten nach soll das Aufheben einer Adblocker-Sperre einem Gesetzesverstoß gemäß Paragraf 95 a des Urheberrechtsgesetzes entsprechen. Dieser lautet:
- „Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.“
Der dritte Punkt im Absatz 3 sei laut der Abmahnung entscheidend:
- „Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.“
Lesetipp: Filesharing – was ist legal und was ist illegal?
Der Paragraf an sich bezieht sich in dieser Form hauptsächlich auf Kopierschutz-Systeme von Filmträgern. Ob die rechtliche Auslegung auf Online-Texte vor Gericht Bestand hätte, bleibt abzuwarten. Peter Hense sagt, dass der Paragraf 95 zwar eine kommerzielle Verwertung von Inhalten schütze, "nicht aber zwingend das Umfeld der Präsentation von grundsätzlich kostenfreien Inhalten". Sollten Richter der Argumentation in der Abmahnung stattgeben, dürften alle Umgehungs-Möglichkeiten für Adblocker-Sperren nicht mehr legal sein, egal ob eine Sperre technisch ausgereift oder unzuverlässig arbeitet. Denn auch das Umgehen eines schwachen Kopierschutzes etwa auf DVDs stellt einen Verstoß im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar.
Was droht mir beim Umgehen von Adblocker-Sperren?
Bild.de ist der erste uns bekannte Fall, bei dem es im Rahmen einer Initiative zur Bekämpfung von Adblockern zu einer Abmahnung kam. Laut Hense soll dies der Abschreckung dienen. Axel Springer-Verlagssprecher Manuel Adolphsen sagte gegenüber golem.de: „Es stimmt, dass Bild in einzelnen Fällen Abmahnungen erteilt, wenn Firmen Anleitungen zur Umgehung der Anti-Adblocker-Initiative von Bild.de verbreiten. [Wir gehen] gegen alle vor, die diese Initiative unlauter umgehen.“ Demnach könnten Nutzer auf der sicheren Seite sein, sollten es aber vermeiden, in sozialen Netzwerken oder auf Blogs entsprechende Anleitungen zu geben.
Warum hat Bild.de eine Adblocker-Sperre?
Kommerziell betriebene Websites finanzieren sich zu einem großen Teil aus Werbeanzeigen. Benutzen Anwender einen Werbeblocker, gehen den Webseiten-Betreibern Einnahmen verloren, um Inhalte produzieren, Technik unterhalten und Mitarbeiter bezahlen zu können. Bild.de hat durch eine direkte Sperre von Werbeblockern viel Aufsehen erregt. Andere Portale gehen bislang meist nicht so rigoros mit Nutzern um, die sich an Werbeelementen stören. Manche etwa weisen den Nutzer offen darauf hin, dass Werbung eine wichtige Einnahmequelle ist, sperren ihn aber nicht gleich aus. Auch die Webseiten der WEKA MEDIA Publishing GmbH gehören dazu. Das heißt, auch connect-living.de, connect.de & Co. sind auf die Anzeige von Werbung angewiesen.
Wir wissen jedoch, dass das Surfen ohne Werbeblocker auf manchen Webseiten eine Qual für den Nutzer und durch unzählige Flash-Elemente auch für die Hardware sein kann. Der Aspekt Sicherheit ist wegen Flash ebenso nicht zu unterschätzen. Hier würde es jedoch schon reichen, das ohnehin umstrittene Adobe-Plugin Flash entsprechend einzustellen. Immerhin gestehen erste Werbetreibende, es mit ihren Online-Maßnahmen übertrieben zu haben.
Wenn Sie sich weiter mit dem Thema beschäftigen wollen, dann können Sie einen Blick auf diesen Artikel auf internet-law.de werfen. Ungeachtet dessen, ob Sie die Ansicht des Autors teilen oder nicht, haben sie von dort aus Zugriff auf verschiedene aktuelle Meinungen zum Thema.