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Nach fast zehn Jahren

Streit zu Ende: CD- und DVD-Rohlinge bekommen Urheberrechtsabgabe

Nach einem langen Gerichtsstreit einigen sich der IM und die ZPÜ über Urheberrechtsabgaben für CD- und DVD-Rohlinge. Was sich ändert, lesen Sie hier.

CDs
Hersteller, sowie Impoteure erhöhen den Preis ihrer CDs und DVDs demnächst eine Vergütungspauschale.
© © Ihor Bondarenko / shutterstock.com

Zwischen den Jahren 2008 und 2017 führten der Informationskreis für Aufnahmemedien (IM) und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) einen Gerichtsstreit über die Vergütungspauschale für CD- und DVD-Rohlinge. Nun konnten sich beide Parteien auf einen Gesamtvertrag einigen, der...

Zwischen den Jahren 2008 und 2017 führten der Informationskreis für Aufnahmemedien (IM) und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) einen Gerichtsstreit über die Vergütungspauschale für CD- und DVD-Rohlinge. Nun konnten sich beide Parteien auf einen Gesamtvertrag einigen, der nun für ab dem 1. Januar 2018 gilt.

Auf der eigenen Webseite veröffentlicht der IM die ausgehandelte Urheberrechtsabgabe. So müssen Hersteller und Importeure pro einmal beschreibbare CD 1,25 Cent zahlen. Für eine mehrfach beschreibbare CD und eine einmal beschreibbare DVD mit 4,7 Gigabyte werden 2,5 Cent fällig. 

Das doppelte (5 Cent) kosten mehrfach beschreibbare DVDs mit 4,7 Gigabyte, sowie einmal beschreibbare DVD mit Dual Layer und 8,5 Gigabyte. Die höchste Urheberrechtsabgabe sind 10 Cent für mehrfach beschreibbare DVDs, die 9,4 Gigabyte speichern können.

Lesetipp: Downloads - Software zum Brennen und Kopieren

Das Inkrafttreten der neuen Urheberrechtvergütung hebt die gesetzlich festgelegten Vergütungssätze auf. Jetzt verhandeln Verwertungsgesellschaften und Herstellerverbände selbst über die Höhe der Urheberrechtsabgabe bei CDs und DVDs. Die inkrafttretende Vergütungspauschale soll Künstlern einen Ausgleich zu Einnahmebußen durch illegale Privatkopien verschaffen.

Autor: Alina Braun • 13.3.2018

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