Aktuelle Webtipps

Strato: Neue Serverprodukte vorgestellt
Strato überarbeitet seine Serverangebote grundlegend. Der Webhoster stellt neue Servermodelle vor, senkt die Preise und streicht die Mindestvertragslaufzeit und Einrichtungsgebühren für Server. Im ebenfalls modernisierten Strato-Pro-Serverportal vergleichen Kunden alle Servervarianten auf einen Blick und erhalten Unterstützung vom neuen Produktkonfigurator.
Die Server sind nun in Leistungsklassen von Level 1 bis 7 geordnet. In der höchsten Klasse kommen neue Servermodelle zum Einsatz, die mit 8-Kern-AMD-Opteron-6128-Prozessoren und 32 GByte Arbeitsspeicher bestückt sind. Die neuen Angebote umfassen vier virtuelle Server, sieben dedizierte Server, sieben Managed Server, sieben Multiserver und eine SSD-Servervariante. Einen dedizierten Rootserver oder ein gemanagtes System erhalten Kunden ab 29 Euro, einen vServer ab 7,90 Euro im Monat. Ab 39 Euro pro Monat nutzen Anwender einen Multiserver, der die Möglichkeit bietet, mehrere virtuelle Server auf einer dedizierten Hardware zu betreiben.

Mozilla Webmaker Sommer-Workshops: Programmieren lernen
Die Mozilla-Stiftung lädt Internet-User ein, den Sommer zum Einstieg in die Webentwicklung zu nutzen. Webmaker heißt die Initiative, mit der Millionen von Anwendern das Handwerk des Programmierers erlernen sollen.
Wer sich bisher nur als Nutzer von Internetseiten mit dem Web beschäftigt hat, soll mit den Events der Summer Code Party in die Lage versetzt werden, das Web nun aktiv mitzugestalten und eigene Webanwendungen zu bauen. Das Projekt Webmaker fungiert als eine Art Sammelstelle für Workshops, Tutorials und Konferenzen, die rund um den Globus stattfinden. Die Mozilla Foundation stellt darüber hinaus einige freie Tools für angehende Webentwickler bereit.
Veranstalter, die Lehrangebote für Webentwickler ausrichten, können diese auf der Webmaker-Projektseite für die Mozilla Summer Code Party registrieren. Anwender nutzen die Suchfunktionen, um Angebote in ihrer Nähe zu finden. Die Coding-Events finden noch bis zum 23. September statt.

HTML5-Designer: Adobe Muse ist fertig
Mit einem neuen Design-Werkzeug erzeugen Grafiker und Webdesigner professionelle HTML5-Anwendungen, ohne Code zu schreiben. Bedienung und Oberfläche orientieren sich an den Indesign-Werkzeugen für das Print-Layout. Anwender machen dabei regen Gebrauch von Musterseiten und visuellen Tools. Mit Muse lassen sich leicht Webservices wie Google Maps und soziale Netzwerke wie Facebook in die Website integrieren und interaktive Elemente einbauen.
Das Ergebnis begutachten Designer in einer Vorabversion der Website, die sich auch Kunden zur Verfügung stellen lässt. Die finale Version der Software ist als Einzelprodukt oder als Bestandteil der Adobe Creative Cloud erhältlich. Die Preise für Adobe Muse starten bei 14,99 Euro monatlich.

Coldfusion 10: HTML5 und besserer Workflow
Coldfusion-Entwickler können mit dem Java-EE-Applikationsserver künftig auch HTML5-Anwendungen bereitstellen. Coldfusion unterstützt dabei interaktive HTML5-Charts, Websockets, Geo-Tagging und Videoplayer. Adobe hat Coldfusion 10 aber nicht nur um HTML5-Funktionen erweitert, sondern auch die Performance ins Auge gefasst. Verbessertes Caching kommt zum Einsatz, und der Apache-Tomcat-Server ersetzt das hauseigene JRun. Entwickler profitieren durch das Webservice-Framework Axis2 von vereinfachten Workflows. Die Enterprise-Edition erleichtert dem Administrator mit einem neuen Hotfix Installer und Scheduler das Handwerk. Integrierte Sicherheitsmechanismen schützen Coldfusion-Anwendungen vor schädlichen Nutzereingaben, die Angriffe via Cross-Site Scripting (XSS) und Cross-Site Request Forgery (XSRF) zum Ziel haben.
Coldfusion kostet in der Standard-Edition 820 Euro, in der Enterprise-Variante 3.652 Euro. Eine kostenlose Developer-Edition ermöglicht den Bau lokaler Anwendungen. Der Adobe Coldfusion Builder ist eine professionelle Entwicklungsumgebung für eine rasche und einfache Entwicklung von Coldfusion-Applikationen (ab 94 Euro).

Recht: Haftungsrisiko Youtube-Videos
Das Landgericht Hamburg gab jetzt einem Arzt im Streit mit einem Blogger Recht. Der Blogger hatte ein Youtube-Video mit einem kritischen Fernsehbeitrag auf seiner Website eingebunden. Der Arzt hatte zuvor erfolgreich geklagt und die Verbreitung des Beitrags über umstrittene Behandlungsmethoden untersagen lassen. Der Bericht war jedoch inzwischen auf Youtube aufgetaucht. Der Blogger hatte über die Klage berichtet. Das Landgericht sieht darin einen Verstoß, der über die Mitstörerhaftung hinausgeht: Der Blogger haftet für das eingebundene Video als Verbreiter.